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Am 12. September, dem Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, fand in der Aula eine Schulfeier ſtatt, bei welcher Herr Pfarrer Klein die Feſtrede hielt.
Mit Beginn des Winterſemeſters konnte der Ueberzug in das neue Gymnaſialgebäude bewerkſtel⸗ ligt werden. Seit dem Jahre 1829 befand ſich das Gymnaſium in der früheren lutheriſchen Kirche, die zu einem Schulgebäude eingerichtet worden war und die auch für die damaligen 4 Klaſſen vollſtändig ausreichte. Im Verlauf der Zeit als die Klaſſen⸗ und Schülerzahl ſich verdoppelt hatte, genügten dieſe Räume nicht mehr, und wenn auch durch die Huld Sr. Durchlaucht des Fürſten Bruno von Yſenburg und Büdingen uns ein Local für die Bibliothek und ein Klaſſenzimmer in dem Bau an der Kirche überlaſſen wurde, ſo konnte es doch nicht fehlen, daß man den Mangel eines anſtändigen Conferenzzimmers, eines phyſikal. Cabints und Hörſaals, eines Zeichenzimmers u. ſ. w. immer mehr empfand. Nachdem die Groß⸗ herzogliche Staatsregierung die Nothwendigkeit eines Neubaues erkannt und die hohen Kammern der Stände die Mittel zur Aufführung und Ausſtattung des neuen Gebäudes bewilligt hatten, konnte im Frühjahre 1878 mit der Arbeit auf dem von der Stadt Büdingen unentgeltlich hergegebenen Bauplatze begonnen werden. Den Bauplan hatte Herr Geh. Oberbaurath Müller entworfen; die Ausführung wurde durch Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg, durch Herrn Kreisbaumeiſter Reuß und durch den Bauacceſſiſten Herrn Limpert geleitet. Mitte October 1879 war die geſammte Bauanlage, die aus dem dreiſtöckigen Schulgebäude, einer Turnhalle und der Wohnung des Directors beſteht, vollendet. Wir müſſen es uns hier verſagen auf Einzelheiten näher einzugehen und heben nur hervor, daß in allen Beziehungen, ſowohl was die Anlage des Baues als die innere Einrichtung und Ausſtattung der großen und ſchönen Räume betrifft, die neueſten Erfahrungen im Schulbauweſen berückſichtigt und die Forderungen der Schulhygiene beachtet ſind, daß demnach unſer Gymnaſialbau in ſeiner äußeren Erſcheinung ſowohl als auch in der inneren Anordnung und Einrichtung ſich würdig den in neueſter Zeit in unſerem Lande errichteten größeren Schulbauten anreiht.
Die feierliche Einweihung fand am 20. October in der Aula ſtatt und es hatten ſich zu dieſem Feſte ſowohl der Patron unſerer Anſtalt, Se. Durchlaucht der Fürſt Bruno von Nenburg und Büdingen, die Vertreter unſerer Staatsregierung, Herr Geh. Staatsrath Dr. Knorr, Herr Geh. Oberſchulrath Becker und Herr Geh. Oberbaurath Müller, als auch eine große Anzahl früherer Schüler und Freunde des Gymnaſiums aus Stadt und Umgegend eingefunden. Nach einleitendem Geſang und einem von Herrn Pfarrer Klein geſprochenen Gebet gab der Director einen Ueberblick über die Geſchichte der Anſtalt, welche als Lateinſchule ſchon um die Mitte des 16. Jahrhunderts beſtand. Dieſe wurde 1601— alſo noch vor der Gründung der Gymnaſien zu Gießen und Darmſtadt— durch den Grafen Wolfgang Ernſt von YNenburg als förmliches Gymnaſium eingerichtet, welches, nachdem es im Verlauf zweier Jahrhunderte mancherlei Schickſale erfahren hatte, 1822 die heſſiſche Regierung als Landesgymnaſium anerkannte. Nach der Rede des Directors hielt Se. Durchlaucht der Fürſt eine Anſprache und erklärte, daß er zur Feier dieſes Tages dem Gymnaſium ſeine Vogelſammlung zum Geſchenke mache unter der Bedingung, daß auch den hieſigen ſtädtiſchen Schulen die Benutzung derſelben geſtattet ſei.(Die Sammlung umfaßt gegen 200 ausgeſtopfte und in Glaskäſten aufgeſtellte Vögel, ferner Mineralien, Muſcheln u. ſ. w., die in 4 Schränken aufbewahrt ſind, ſo daß wohl nur wenige Gymnaſien für den naturwiſſenſchaftlichen Unterricht über ſolche Hülfsmittel verfügen, wie das hieſige.) Mit Dankesworten des Directors und Geſang der Schüler war die Schulfeier be⸗ endet. Am Nachmittag fand im Rathhausſaal ein zahlreich beſuchtes Feſteſſen ſtatt und am Abend wurde die Feier durch einen von den Schülern veranſtalteten Fackelzug beſchloſſen.
Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 11. November 1879 wurde der Gymnaſial⸗ Lehramts⸗Acceſſiſt Guſtav Lenz von Büdingen zum Aeceß am hieſigen Gymnaſium zugelaſſen; durch Ver⸗


