Schülern unmittelbar zuzustellen. Die Eltern der in Frage kommenden Schüler sind jedoch verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen, daß die Kinder einen regelmäßigen Religionsunterricht erhalten.
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, werden die Eltern gebeten, sich in allen besonderen Angelegenheiten an die Herren Fach- und Klassen- lehrer zu wenden und, wenn es irgend angängig ist, die Absicht ihres Besuchs den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitzuteilen. Die Lehrer betrachten es als ihre Pflicht, einen vertrauensvollen Verkehr mit den Eltern anzubahnen und zu unterhalten. Auch der Direktor ist stets in seinem Amtszimmer bis 12 Uhr zu sprechen.
Die Eltern unserer Schüler sind durch die Presse eingehend darüber unterrichtet, welche verheerenden Wirkungen die Schund- und Schmutzaliteratur auf die jugendlichen Gemüter ausübt. Es ist eine alte Forderung, daß Schule und Haus zusammen arbeiten sollen. Es ist aber ein Unding, in der Schule literarische Erziehung zu pflegen und im Elternhause Schund und seichte Unterhaltungs- und Witzblätter zu lesen oder zu gestatten. Wir richten daher, wie auch in früheren Jahren, an die Eltern das dringendste Ersuchen, alle erdenkliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß der Sohn nichts erwirbt, kauft, leiht, was geeignet ist, seinen Geschmack zu schädigen, seine Phantasie ungesund zu erhitzen und sein sittliches Gefühl zu beeinträchtigen.
7. Die seit Jahren nicht mehr bestehende Schülerbibliothek haben wir neu errichtet und
mit allen Zweigen der Literatur, die für die Schüler geeignet ist, reichlich ausgestattet, so daß deren Benützung vom kommenden Schuljahr an den Schülern angelegentlich empfohlen werden kann.
In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Ostern: 31. März bis 14. April; Pfingsten: 26. Mai bis 2. Juni; Sommer: 18. Juli bis 14. August; Herbst 26. September bis 9. Oktober; Weihnachten: 22. Dezember bis 5. Januar 1913; Schluß des Schuljahres: 15. März 1913. Dazu kommen noch folgende schulfreien Tage: Christi Himmelfahrt 16. Mai; Fronleichnam 6. Juni; Mariä Himmelfahrt 15. August; Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin 17. September; Allerheiligen 1. November; Fastnacht 3. und 4. Februar 1913.
Bingen, im März 1912.
Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums
Dr. Denig.


