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Ebenſo machen wir die Eltern der auswärtigen Schüler wiederholt darauf auf⸗ merkſam, daß die uns anvertrauten Schüler auch außerhalb Bingens, ſelbſtverſtändlich auch in den Ferien, der Schulordnung, die den Eltern bekannt iſt, unterſtehen.
Der Schüler ſoll ſich durch Sittlichkeit, Beſcheidenheit und Wohlanſtändigkeit auch in ſeinem Auftreten außerhalb der Schule der Anſtalt würdig erweiſen, welcher er angehört. Dies gilt alſo auch für die auswärtigen Schüler in ihrem Heimatsort, auf der Eiſenbahnfahrt, auf der Trajektbootfahrt, auf dem Weg zur Schule und zurück.
Das Rauchen an öffentlichen Orten iſt nach wie vor verboten. Der Beſuch von Wirtshäuſern iſt nur in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter geſtattet.
Kein Schüler darf in den Schulräumen, beim Turnen, auf Schulausflügen, beim Schwimmen ꝛc. Schußwaffen irgendwelcher Art mit ſich führen..
Wir empfehlen den Eltern ferner, ſich recht oft mit dem Direktor, den Klaſſen⸗ führern und Klaſſenlehrern in Beziehung zu ſetzen, durch mündliche Vorſtellung ihre Anliegen vorzutragen und in perſönlicher Ausſprache ſich Aufklärung zu verſchaffen. Das iſt förderlich für beide Teile. Die Mitteilungen der Schüler an ihre Eltern ſind erfahrungs⸗ gemäß vielfach ganz unzuverläſſig und geben Veranlaſſung zu durchaus verkehrten Vorſtellungen von Vorgängen in Unterricht und Schule. Sie entbehren oft des richtigen Urteils und, wie wir leider feſtſtellen müſſen, in nicht wenigen Fällen der Wahrheit.
Die Schule iſt eine erweiterte Familie und bedarf unbedingt zu ihrem Gedeihen der un⸗ ermüdlichen ehrlichen Mitarbeit der Väter und Mütter.
Nicht minder bitten wir bei dieſer Gelegenheit die Eltern, ſich zu Hauſe regelmäßig über die Fortſchritte der Schüler, ſoweit ſie in den ſchriftlichen Arbeiten zu Tage treten, auf dem laufenden halten zu wollen. Schon ſeit Jahren wird ganz beſonders zu dieſem Zweck zu Anfang eines jeden Halbjahres den Eltern genau mitgeteilt, an welchen Tagen der Woche die vom Lehrer korrigierten und beurteilten Hefte dem Schüler zurückgegeben werden. Es wäre ſehr wünſchens⸗ wert, wenn ſich die Eltern die angegebenen Zeiten wohl merkten und die Vorlegung der Hefte von ihren Kindern auch regelmäßig verlangten. Dagegen kann die Schule nicht verlangen, daß die Eltern dieſe Hefte mit ihrer Unterſchrift verſehen. Dies iſt bei einigen Eltern üblich, bleibt aber vollſtändig in deren Belieben geſtellt.
. Noch ein anderes halte ich nach zuverläſſigen Wahrnehmungen der letzten Jahre für meine Pflicht, den Eltern und deren Stellvertretern ans Herz zu legen.
Es ſind auffallend viele blutarme und nervöſe Kinder in unſerer Schule; dann wieder ſtarke Gruppen von ſolchen, die zwar an ſich geſund ſind, aber doch nur ganz un⸗ gleichmäßig mitarbeiten können, weil ſie zeitweiſe von einer hochgradigen Abgeſpanntheit, Zer⸗ ſtreutheit und Unluſt befallen ſind.
Es muß deswegen zunächſt im Familienleben nach Kräften alles hintangehalten werden, was erfahrungsgemäß geſundheitsſchädliche Folgen nach ſich zieht. Und dies um ſo mehr im Elternhaus, weil unſere Schule nur in beſchränktem Maße dazu in den Stand geſetzt iſt.
Die Eltern wiſſen ſo gut wie ich, daß viele unſerer Schulräume ungeſund, eng, un⸗ freundlich ſind, ja einzelne für jedes beſſere Empfinden widerwärtig, und daß den Forderungen der Geſundheitspflege in dieſen Räumen leider nicht hinreichend entſprochen zu werden vermag, geſchweige denn, daß Luſt und Antrieb den richtigen Nährboden finden können. Es wäre ſeltſam, wenn die ungeſunden und unfreundlichen Räume nicht eine ebenſolche Rückwirkung äußerten. Das erklärt aber nur manches, nicht alles.
Es unterliegt für mich nicht dem geringſten Zweifel, daß ſehr viele Schüler durch allzu⸗ frühzeitigen oder übermäßigen Weingenuß ihrer Geſundheit und der für die Lern⸗ arbeit nötigen Friſche des Geiſtes ganz erheblich ſchaden. Auch daher rühren die erwähnten Störungen und Erſchlaffungszuſtände der Kinder. Der Lehrer tut ſein möglichſtes, aber der Schüler verſagt und muß verſagen, weil Gehirn und Geiſt durch allzu frühzeitigen Weingenuß, der irrtümlicherweiſe oft gar als Kräftigungsmittel betrachtet wird, geſchwächt und unfähig ſind zu längerem Anſchauen und Denken. 1 ErAIiG, D 11
Meine inſtändige Bitte geht alſo dahin, daß die Eltern in der Verabreichung von alkohol⸗ haltigen Getränken an ihre Kinder recht vorſichtig und ſparſam ſein und wenigſtens diejenige Grenze einhalten möchten, deren Beachtung man ſelbſt in einem geſegneten Weinland vom Stand⸗ punkt der Schulgeſundheitslehre aus mit gutem Recht verlangen kann und muß.. 5


