Jahrgang 
1905
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Den Gebern von Geſchenken ſagen wir verbindlichſten Dank.

Die Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß laut Verfügung vom 4. Nov. 1904 von nun ab Brüder, die verſchiedene ſtaatliche höhere Lehranſtalten des Großherzogtums beſuchen, alle diejenigen Vorteile genießen, auf welche ſie bisher nur als Schüler einer Anſtalt Anſpruch gehabt haben.

Andererſeits tritt vom 1. April d. J. inſofern eine Erhöhung des Schulgeldes ein, als für jeden Schüler unſerer Anſtalt, deſſen Eltern oder ſonſtige Unterhaltungspflichtige nicht im Großherzogtum wohnen, ein Schulgeldzuſchlag von 20 Mark jährlich erhoben wird.

Bingen, 12. April 1905.

Großherzogliche Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums Dr. Helm.