Jahrgang 
1928
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21

Arioso für Gesang, Geige, Klavier und Harmonium v. Händel.

Horaz, Ode III 30(Bauer OD.

Ansprache des Direktors über die Bedeutung des Tages im Rahmen der Geschichte der Anstalt.

Begrüßungsansprachen der Herren Bürgermeister Stückrath, Rektor der Stadtschule Bunke und des Vorsitzenden des Elternbeirats Carl Achenbach.

Orchester: Symphonie in G-Dur(Paukenschlag).

Chor: Der Herr ist König.

Orchester: Jubelouvertüre.

Für die wertvolle Festschrift, welche die Assessoren der Anstalt zu ihrem Ehrentag gewidmet hatten, sei an dieser Stelle herzlichst gedankt Ihr Inhalt setzt sich aus folgenden Abhandlungen zusammen:

1. Heimatgeschichtlicher Arbeitsunterricht am Realgymnasium zu Biedenkopf. Von Studienassessor

Dr. Robert Meister.

2. Gartenbau als Teilgebiet des Werkunterrichts. Von Siudienassessor Dr. Nold. 3. Studien über KleistsZerbrochener Krug. Von Studienassessor Heinrich Michel. 4. Das Problem der Einheitlichkeit der paulinischen Eschatologie. Von Studienassessor Dr. Albert

Lindemann.

17. November. Die Herren Ministerialrat Prof Dr. Metzner und Oberschulrat Prof. Dr. Zühlke wohnen dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht einzelner Klassen bei und be- sichtigen die entsprechenden Sammlungen sowie die Schulgärten.

Frühjahrs-Turnprüfung der Abiturienten

6. März. Reifeprüfung unter dem Vorsitz des Direktors

13. März. Entlassungsfeier der Abiturienten in der Aula.

17. März 4 Lehrer und 52 Schüler nehmen an der Tell-Aufführung des Staatstheaters zu Kassel teil.

30. März. Prüfung der für die Sexta angemeldeten Schüler.

VIII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörde.

Verfügung 3847 vom 29. 3 27. Es ist wünschenswert, dass Studenten, die mindestens drei Semester Philologie studiert haben, in Berührung kommen mit der höheren Schule, ihrer wissenschaftlichen und erzieherischen Arbeit Den Direktoren der einzelnen Anstalten mit ihren Kollegien wird es anheimgestellt, auf Antrag Studenten für die Dauer von mindestens vier Wochen aufzunehmen, ihnen Betätigung und Beratung zu bieten, jedoch ist jede selb- ständige unterrichtliche oder erzieherische Tätigkeit ausgeschlossen

Verfügung IA 676/27 vom 20. 4. 27. Der Besitz und Gebrauch von gefährlichen Waffen, ins- besondere von Pistolen und Revolvern ist mit Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle mit Verweisung zu bestrafen.

Min-Erlass UIIIA 8 2, UII, U IV, U VI vom 30. 5. 27 Die Schüler sind auf Schonung der Pflanzen- und Tierwelt aufmerksam zu machen und vor dem Feueranzünden im Walde zu warnen.

Min-Erlass U II 888.1, U III D vom 12. 8. 27. Die neuen Bestimmungen über die Versetzung der Schüler und Schülerinnen an den höheren Schulen Preussens werden bekanntgegeben:

§ 1. Uber die Versetzung der Schüler entscheidet die Klassenkonferenz. Jedes Mitglied der Klassenkonferenz urteilt nicht auf Grund der Leistungen in einem oder mehreren Fächern, sondern unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Leistungen. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

82. Ein Schüler ist zu versetzen, wenn erwartet werden kann, daß er in der nächsten Klasse erfolgreich mitarbeitet. Dabei ist es in das pflichtmäßige Ermessen der Konferenz gestellt, wieweit sie