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buch der Natur; Heineken, Die beliebtesten Rasenspiele; Wossidlo, Lehrbuch der Zoologie: Rothert, Karten und Skizzen zur vaterländischen Geschichte: Meissner, Verwaltungskunde Bd. I: Michael, Führer für Pilzfreunde; Loew, Einführung in die Blütenbiologie: Griesbach, Energetik und Hygieine des Nerven-Systems; Haacke, Die Schöpfung des Menschen und seiner Ideale; Palmié, Evangelische Schul-Agende; Brockhaus, Nonversations-Lexikon, 14. Aufl.; Lepsius, Geologie von Deutschland.
Für die Schülerbibliothek wurden erworben: Lindner, Der Krieg gegen Frankreich, 2 Ex.; Petersdorff, Wie das deutsche Reich geworden ist, 2 Ex.: Palme, 130 Gesänge für ZStimmigen Chor, 45 Ex.: Geistbeck, Der Weltverkehr und Hesse-Wartegg, Canada und Neu- tundland.
An Lehrmitteln wurden angeschafft: 1 Intluenz-Electrisir-Maschine, 1 Hittorfsche Röhre, 1 Photographischer Apparat, Pine Awahl Wandtafeln für den naturgeschichtlichen Unterricht, 1 Karte der Balkanhalbinsel von Kiepert, 1 Igel, ausgestopft, desgleichen 1 Maulwurf, 1 Thurmfalke, 1 Tannenmeise, 1 Pntwickelung des gr. Kammmolchs in Spiritus, 1 Lanmzettfisch in Sprit, 1 Plotze, Spritpräparat mit Zeichnung.
An Geschenken erhielt die Anstalt: von dem Königl. Prov.-Schulk. Schenkendorff und Schmidt, Jahrbuch für Jugend- und Volksspiele: Ilolzmüller, Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen, Jg. VI 1894/95: Verhandlungen der Direktoren-Versammlungen, Bd. XXIV.; Lindner, Der Krieg gegen Frankreich; Wiesenbach, Die blinden Hessen: Gemss, Die Schulorthographie vom Jahre 1880 und die deutsche Presse in der Gegenwart; von Herrn Landrath von Heimburg 1 grossen Steissfuss, Podiceps cristatus und zwei Rier desselben; von der Techn. Hochschule in Darm- stadt 1 Festschrift und Rede:„Der Rheinstrom und seine Ueberschwemmungen“; von Hlerrn Förster Jacobi 1 Baummarder: von Herrn Lehrer Gill 3 Präparate der Reblaus.
Allen Gebern statte ich im Namen der Anstalt gebührenden Dank ab.
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Leider besitzt die Anstalt zur Zeit noch keine besonderen Stiftungen. Von dem Schulgeld können 10 Prozent für bedürftige Schüler verwandt werden. Fin ganzer oder teilweiser Erlass kann aber vorschriftsmässig nur solchen bedürftigen Schülern gewährt werden, welche im Betragen und Fleiss wenigstens das Zeugnis„gut“, in den Leistungen wenigstens das Zeugnis„genigend“ besitzen.


