kommnissen und auf den Wunsch beschrünken muss, dass es gelingen möchte, der Wiederholung solcher in das Familien- und Schulleben so tief eingreifenden Fülle wirksam vorzubeugen, so lege ich doch Werth darauf, dass dieser Wunsch in weiteren Kreisen und insbesondere den Eltern bekannt werde, die das nächste Recht an ihre Kinder, zu ihrer Behütung aber auch die nächste Pflicht haben. Je tiefer die Ueberzeugung von der Erspriesslichkeit einmüthigen Zu- sammenwirkens von Elternhaus und Schule dringt, um so deutlicher werden die Segnungen eines solchen bei denjenigen hervortreten, an deren Gedeihen Familie und Staat ein gleiches Interesse haben. (Unterschrift.) An das Nonigliche l'rovinzial-Schulkollegium, Cassel. Das neue Schuljahr beginnt mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler am Montag, den 13. April vormittags 9 Uhr. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. einem Impfschein. Bei denen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, einem Schein über die Wiederimpfung:
2. einer standesamtlichen Geburtsurkunde: 3. einem Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Schule bezw. cinem Zeugnisse der Privatlehrer.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach sechs Jahren, also nach vollendetem fünfzehnten Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, auch noch einen praktischen Beruf zu ergreifen.
Bedingungen für die Aufnahme in Sexta sind:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;
2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbère Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nachzuschreiben: 1
3. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;
4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 100 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszu- bezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmässig abgemeldet ist, hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des Unterrichts nach den Ferien, für die drei anderen Quartale der 1. Juli, der 1. October und der 1. Januar. Auswürtige Schüler sind nach Rücksprache mit dem Diri- genten so unterzubringen, dass die Gewähr gehbriger Aufsicht gegeben ist. Um den Besuch der Schule aus den in der Nähe der Bahn gelegenen Orten zu erleichtern, wird der Beginn des Unter- richts so festgesetzt werden, dass die tägliche Benutzung der Züge möglich ist.
Montag, den 13. April vormittags II Uhr Versammlung der Schüler und Mitteilung des Stundenplanes.
Dienstag, den 14. April vormittags 8 Unr Beginn des Unterrichts.
Biedenkopf, den 20. März 1896... Der Direktor des Realprogymnasiums Professor Esau.


