Jahrgang 
1915
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zum Studium an den Technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Di- plomprüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den höheren Staatsdienst im Baufach, sowie zu den Prüfungen für die höheren Baubeamten des Schiffsbau- und Schiffsmaschinenbau- faches der Kaiserlichen Marine,

zum Studium in den Bergakademien und zur Zulassung zu der Prüfung für den höheren Staatsdienst in der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung,

zum Studium an den Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für den königlichen Forstverwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend),

zum Eintritt in den höneren Post- und Telegraphendienst,

zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin,

zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in der Armee unter Erlaß der Fähnrichs- prüfung,

zur Marineoffizierslaufbahn unter Erlaß der Seekadettenprüfung,

. zum Studium der Tierarzneikunde,

zum Studium der Zahnheilkunde,

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker nach nur zweijähriger Lehrzeit.

b) Das Zeugnis der Reife des Realgymnasiums für Ober-Prima berechtigt: zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).

c) Das Zeugnis der Reife des Realgymnasiums für Unter-Prima berechtigt:

. zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung,

zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hoch- schule,

zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank, zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung, zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung,

.zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der

Präfung als Apotheker nach dreijähriger Lehrzeit.

d) Das Zeugnis der Reife des Realgymnasiums und der Realschule für Ober-Sekunda berechtigt:

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,

zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,