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zum Besuche der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,
zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Besuche der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin, zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,
zum Zivilsupernumerariat bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung,
zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs-Ingenieur,
zum Besuche der Königlichen Gärtnerlehranstalt in Berlin-Dahlem(Nach- weis von Kenntnissen im Latein erforderlich) und zur Zulassung zur staatlichen Fachprüfung für Obst-, Garten- und Weinbautechniker an den Gärtnerlehranstalten zu Dahlem, Geisenheim a. Rhein und Proskau,
zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantur-Sekretär oder Zahlmeister in der Armee,
zur Marine-Ingenieurlaufbahn. e) Das Zeugnis der Reife des Realgymnasiums und der Realschule
für Unter-Sekunda berechtigt:
zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphen- dienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.
f) Das Zeugnis der Reife des Realgymnasiums und der Realschule für Ober-Tertia berechtigt:
zum Besuche der Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau
in Geisenheim a. Rhein,
zum Besuche der Königl. Lehranstalt für Obst- und Gartenbau in Proskau.


