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4) Ratschläge zur Erhaltung der Gesundheit der Schüler.
Die häufige Kurzsichtigkeit und die Neigung vieler Schüler zu schlaffer oder schiefer Haltung erfordern immer wieder sorgfältige Aufmerksamkeit. Die Schüler bedürfen im Gehen wie im Sitzen oft der Erinnerung, sich gerade zu halten, Bei den häuslichen Arbeiten ist darauf zu sehen, daß ein ordentlicher Arbeitsplatz am Tage dicht neben dem Fenster bei weit zurückgeschlagenen Vorhängen zur Verfügung steht, bei Abend eine gute Lichtquelle nicht zu nahe am Kopfe den Platz hell be- leuchtet. Die Augen sollen mindestens 35 cm von der Schreib- und Lesefläche ent- fernt bleiben. Unmittelbares Sonnenlicht ist ebenso nachteilig wie Halblicht(Dämmerlicht). Während der Erledigung der häuslichen Arbeiten ist Störung seitens des Hausstandes nach Möglichkeit zu meiden.— Im Interesse eines erfolgreichen Unterrichts muß er- wartet werden, daß die Schüler vollständig ausgeruht zur Schule kommen. Dazu ist aber für 10— 14 jährige Schüler eine 10 ½— 9 ½ stündige, für ältere eine 9stündige Nacht- ruhe erforderlich.— Besonders eindringlich bitten wir die Eltern, ihre Söhne vor früh- zeitigem Alkoholgenuß und Tabakrauchen zu bewahren. Beides schadet ihrer geistigen und körperlichen Entwickelung, die gerade in der Schulzeit mit ihren täglichen An- forderungen an geistige und körperliche Frische der sorgfältigsten Pflege bedarf. Der Wirtshausbesuch und das Rauchen in der öffentlichkeit sind daher auch durch die Schulordnung verboten, und Zuwiderhandlungen werden auf das strengste bestraft. Wir haben gerade im letzten Jahre gegen UÜbertreter des Rauchverbots mit aller Schärfe vorgehen müssen und werden auch in Zukunft in diesem Punkte keine Schonung walten lassen.— So erfreulich auch die rege Beteiligung unserer Jugend an der mili- tärischen Vorbereitung ist, so ist es doch bedauerlich, daß mit Rücksicht auf die Teil- nahme von Angehörigen der Erwerbsstände die Abendstunden zu den Ubungen benutzt werden müssen. Es läge im eigenen Interesse der Eltern, wenn sie sich über das Treiben ihrer Söhne nach den Ubungen öfter durch den Augenschein unterrichten und strengstens auf sofortige Heimkehr nach diesen UÜbungen halten wollten.— Die Pflege der Zähne läßt manchmal zu wünschen übrig. Die Zähne sind früh nach dem Waschen und abends vorm Schlafengehen, womöglich auch nach dem Mittagessen, mit einer Bürste zu reinigen. Der Zahnbestand sollte, auch wenn alles scheinbar in Ordnung ist, alle Jahre einmal vom Zahnarzte nachgesehen werden.
Berechtigungen, welche mit den Zeugnissen des Realgymnasiums und der Realschule verbunden sind.
a) Das Reifezeugnis des Realgymnasiums berechtigt:
1. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst,
zur Zulassung zu den medizinischen Prüfungen,
3. zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nahrungsmittelchemiker,
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