Jahrgang 
1882
Einzelbild herunterladen

18

B. Bibliothek, Apparate und Geschenke.

Die im Etat der Anstalt angesetzten Summen wurden zur Vermehrung der Lehrer- und Schüler-Bibliothek, sowie zur weiteren Vervollständigung des chemischen und physikalischen Apparates verwandt.

An Geschenken sind zu verzeichnen: von Königl. Provinzial-Schul-Kollegium:»Allerdeutschentag» ein Protest zu gunsten

der Sedanfeier von Professor Dr. Gustav Weck; von Herrn Dr. Beck: ein römisches pilum nach dem Original des Mainzer Museums gearbeitet; von der Weidmann'schen Buchhandlung in Berlin: Deutsche Literatur-Zeitung, erstes

Quartal 1880; von Herrn Dr. Kalle: ein Scioptikon samt 100 Glasphotogrammen zur Projektion aus dem

Gebiete der Naturwissenschaften, Geographie und Astronomie; von Herrn Eugen Fay: ein Axolotl in Spiritus.

Den edlen Gebern spricht hierdurch die Anstalt den schuldigen ergebensten Dank öffentlich aus.

V. Aufnahme und Schulgeld.

Die Aufnahme in die Vorschule erfolgt mit vollendetem sechsten Lebensjahre.

»Die Aufnahme in die Sexta der höheren Bürgerschule geschieht vorschrifts- mässig in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die elementaren Vor- kenntnisse, welche dabei nachgewiesen werden müssen, lassen sich dahin zusammenfassen, dass von dem Knaben gefordert wird:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Rede- teile; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; Bekanntschaft mit der Geschichte des alten und neuen Testa- ments.(Wiese: Verordnungen und Gesetze. Band I, pag. 25)

Das Eintrittsgeld ist auf 12 Mark festgesetzt. Das Schulgeld beträgt für die Vor- klassen 72 Mark, für Sexta, Quinta, Quarta, Unter-Tertia, Ober-Tertia, Secunda 90 Mark jähr- lich. Die Einzahiung geschieht bei der Stadtkasse.

Zur Aufnahme auswärtiger Schüler bietet sich in geeigneten Familien Gelegenheit, und der Rektor ist gern bereit, dieselbe zu vermitteln.

VI. Programm zur Vorfeier des fünfundachtzigsten Geburisfestes

Seiner Majestät des Kaisers und Königs am 21. März, nachmittags 4 Uhr.

Chor: Lobe den Herrn! Deklamation: Weyrauch V: Die goldne Brücke von Geibel. Krupp VI: Burg Niedeck von Chamisso. Schneider IIIa: Der Kaiser und der Abt von Bürger. Klavier: Gerber IV: Rosen von Immler. Chor: Auf der Andacht heilgem Flügel. Deklamation: Gehlen Vorkl. I: Die beiden Hunde von Langbein. Clouth Vorkl. II: Der Storch und die Kinder von Löwenstein. Albert V: Der Schmied von Solingen von Simrock.