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Unſere 4. Orgel wurde am 4. Dezember 1929 dem Pädagggiſchen Inſtitut in Darmſtadt überlaſſen.
13. Geſchenke. Viele Bensheimer Geſchäftsleute, die unſere Koſtgemein⸗ ſchaft und Anſtalt mit Lebensmitteln, Büchern uſw. beliefern, ſtifteten zu unſerer Weihnachtsbeſcherung zahlreiche nützliche Geſchenke. Das Gruppen⸗Gas⸗ und Elektrizi⸗ tätswerk bewilligte einen ſchönen Geldbetrag. Herr Oberſtudienrat Prof. Spilger ſchenkte mehrere biologiſche Lehrtafeln und Herr Hofgärtner Krämer⸗Schönberg zahl⸗ reiche Pflanzen. Die Eltern unſerer Schüler ſtifteten hübſche Preiſe für den Wett⸗ bewerb unſerer Schüler in Gartenbau und Blumenpflege.
Von dem Poſtamt erhielten wir wieder einen ſchönen Bildabreiß⸗Kalender. Allen Spendern wird auch an dieſer Stelle der herzliche Dank ausgeſprochen.
Mitteilungen an die Eltern
1. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, den 28. April, mit der Auf⸗ nahme der neuen Schüler. Der Unterricht fängt für alle Schüler am Dienstag, den 29. April, vormittags 8 Uhr an.
2. Die Ferien im kommenden Schuljahr liegen folgendermaßen:
Pfingſtferien: 8.— 15. Juni
Sommerferien: 19. Juli bis 17. Auguſt Herbſtferien: 28. September bis 12. Oktober Weihnachtsferien: 21. Dezember bis 4. Januar. Oſterferien: 29. März bis 19. April.
3. Schulgeld. Nach einer Verfügung des Heſſiſchen Miniſters für K. u. Bw. vom 26. Auguſt 1929 wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1929 das monatliche Schul⸗ geld in folgender Weiſe feſtgeſetzt:
für die mittl. Klaſſen für die oberen Klaſſen
UIII— UII 0II—Ol Es beträgt für Schüler, deren Eltern in
Heſſen wohnen, der volle Satz 21.— ℳ 24.— ℳ
bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 Geſchwiſtern 17.—„ 20.—„ 3„ 13.—„ 16.—„ 4„ 10.—„ 12.—„ 5„ 7.—„ 8.—„ 6 und mehr 4.—„ 5.—„
Für Schüler, deren Eltern nicht in Heſſen wohnen, tritt eine Erhöhung von je 2.— bezw. 1.— RM ein.
Die Ermäßigung gilt auch dann, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volksſchule(ausſchließlich Pflichtfortbildungsſchule), in Privatſchulen, gewerblichen Unterrichtsanſtalten, auf der Univerſität oder Hochſchule befinden; ferner wenn Geſchwiſter auch nichtheſſiſche Schulen beſuchen, oder wenn ſie im Beſitz von Frei⸗ ſtellen ſind.


