Jahrgang 
1900
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Einfühnungsrede des Direktors.

Eine hehre Weihestunde hält uns alle in ihrem Banne. S. Königl. Hoheit der Gross- herzog von Hessen und bei Rhein, Ernst Ludwig, haben allergnädigst geruht, auf Vorschlag seines getreuen Ministeriums einer bedeutsamen Bildungsanstalt seines Landes, dem Gymnasium zu Bensheim, einen neuen Leiter zu geben. In Ausführung dieser huldvollen Entschliessung hat Sie, Hochverehrte Anwesende, Grossh. Staatsregierung eingeladen, um durch ihren Ver- treter, Herrn Geheimen Oberschulrat Weihrich, in Ihrer Mitte den Erwäühlten in sein Amt einzuführen.

Dass die Wahl mich traf, war eine ebenso unerwartete wie unverdiente Gnade, deren schwere Verpflichtung um so mächtiger auf meinem Gewissen lastet, als der Herr Vertreter Grossh. Staatsregierung an meine Berufung nicht nur liebevolle Worte ehrender Anerkennung für meine bisherige Wirksamkeit, sondern auch hoffnungsfroher Erwartung für meine zukünftige Thätigkeit knüpfte.

Wie könnte ich da anders, als S. Königl. Hoheit dem Grossherzog nochmals meinen tiefgefühltesten Dank ehrerbietigst zu Füssen zu legen und vor dem Vertreter seiner hohen Staatsregierung den Fahneneid zu erneuern, den ich beim Eintritt in meinen Lebensberuf geschworen, den Fahneneid treuen Gehorsams gegen meinen obersten Herrn, den Landes- fürsten, und die Staatsgesetze und unentwegter Pflichterfüllung in dem mir übertragenen Amte!

Wenn ich mir aber so das heilige Gelöbnis immer vor Augen halte, das ich vor Gott und meinem Gewissen geschworen, und der hohen Verantwortung bewusst bin, die von nun an auf meinen Schultern ruht, so drängt es mich nun auch vor Ihnen, Hochverehrte Eltern und Freunde der Schule, werte Kollegen und liebe Schüler, Zeugnis abzulegen von der Auf- fassung, die ich von dem erhabenen Berufe eines Lehrers und Erziehers habe, auf dass auch Sie mir in treuer Mitarbeit Eideshelfer seien bei der redlichen Einlösung dieses Gelöbnisses.

Möchten meine Worte so zum Herzen sprechen, wie sie vom Herzen kommen!

Das Verhältnis der Lehrer zu ihren Schülern muss, wenn es ein rechtes genannt werden soll, gleich dem der Eltern zu ihren Kindern sein. Wahre Eltern sehen ihre höchste Lebensaufgabe, ihre heiligste Pflicht und ihren süssesten Lohn in der liebevollen Hingabe an die Förderung der leiblichen und geistigen Wohlfahrt des Pfandes, das ihnen von Gott anver- traut und für das sie ihm Rechenschaft schulden. Des Vaters starke Hand, kampferprobte Sicherheit und zielbewusste Willensfestigkeit, der Mutter milde Huld, zarte Fürsorge und hingebende Liebe sind treue Genossen, die das Kind nähren und kleiden, lehren und leiten, zügeln und spornen. Wohl den Eltern, die im Geiste redlicher Pflichterfüllung den Schatz des Hauses gehütet, vor Schaden bewahrt und zum Guten angeleitet! Wehe den Eltern, die in sträflicher Pflichtvergessenheit das Gottespfand vernachlässigt, den Keim des Bösen nicht erstickt oder gar genährt haben!

Doch bald entwächst das Kind der ausschliesslichen Obhut des Elternhauses und die Schule teilt sich mit diesem in das schwere Amt der Erziehung und ihrer Verantwortung. Nur in der innigsten Wechselbeziehung zwischen Schule und Haus, in rückhaltlosem Vertrauen

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