— XII— Zeugnis über erfolgreiche Impfung resp. Wiederimpfung und dem Abgangszeugnis der zu- letzt besuchten Austalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister bei- zubringen. Die Schüler, welche in die Sexta eintreten wollen, müssen 9 Jahre alt sein und durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den 4 Grund- rechnungsarten mit ganzen Zahlen bewandert sind.
Grossherzogliche Direktion des Gvmnasiums:
Dr. Kieser.
r-
G. Otto's Hofbuchdruckerei, Darmstadt.


