Jahrgang 
1899
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Geſchichte und klaſſiſchen Philologie. Am 18. Februar 1891 legte er vor der Prüfungskommiſſſon zu Straß⸗ burg die mündliche Prüfung ab. Von Juni 1891 bis Juni 1892 machte er unter Leitung von Direktor Dettweiler an der hieſigen Anſtalt den vorgeſchriebenen Acceß. Nach dem erteilte er an dem Gymnaſium zu Mainz einzelne Unterrichtsſtunden. Am 1. April 1894 übernahm er am hieſigen Gymnaſium eine provi⸗ ſoriſche Lehrerſtelle.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 29. Oktober 1898 wurde dem Gymnaſiallehrer Herrn Dr. Chriſtian Langsſtroff der Charakter als Profeſſor erteilt.

Der Geſundheitszuſtand der Schüler war gut; erheblichere Störungen im Unterricht wurden durch Unwohlſein der Herren Prof. Dr. Kieffer und Prof. Dr. Glaſer ſowie dadurch verurſacht, daß Herr Prof. Hauff und Herr Berger wegen anſteckender Krankheiten, die in ihrer Familie ausgebrochen waren, der Schule längere Zeit fern bleiben mußten.

Die Allerhöchſten Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin ſowie Sr. Majeſtät des Kaiſers wurden in der ſeither üblichen Weiſe gefeiert; am 25. November 1898 hielt Herr Aſſeſſor Bodenſtein, am 27. Januar 1899 Herr Gymnaſiallehrer Berger die Feſtrede.

Für die der Anſtalts⸗ und Schülerbibliothek gemachten Geſchenke ſprechen wir den freundlichen Gebern unſren beſten Dank aus.

Auch in dieſem Jahre kommen mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums die öffentlichen Prüfungen in Wegfall..

Das Schuljahr 1898/99 wird am 18. März geſchloſſen; das neue Schuljahr beginnt amf. April.

V. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von dem Unterzeichneten Montag, den/ April von 811 Uhr in dem Konferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfung für die Sexta findet um 11 Uhr ſtatt, für die übrigen Klaſſen ſchließen ſie ſich an die Anmeldung ſofort an. In der Regel werden wir bei Schülern, die nicht von einer heſſiſchen öffentlichen Lehranſtalt über⸗ treten, unſere Entſcheidung von einer mindeſtens 14 tägigen Probezeit abhängig machen. Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 18. April, vormittags 8 Uhr.

Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen Prima bis Unter⸗Tertia 108 Mark, für die Klaſſen Quarta bis Sexrta 96 Mark jährlich und iſt vierteljährlich und zwar in der erſten Hälfte der Monate Februar, Mai, Auguſt und November zu entrichten. Die hauptſächlichſten Beſtimmungen über Be⸗ freiungen von der Zahlung des Schulgeldes laſſen wir hier folgen: Die Zahl der Freiſtellen an dem Gymnaſium bemißt ſich nach der Schülerzahl; von je 20 Schülern ſoll einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden können. Eine ſolche Befreiung iſt an den Nachweis guter Befähigung, guter Beſtrebung und guter Sitte eines Schülers gebunden und nur auf Nachſuchen und Erweis der Dürftigkeit auf 1 Jahr zu erteilen. Bei einer größeren Zahl von Bewerbern ſollen die den oberen Klaſſen angehörigen zunächſt berückſichtigt werden. Je nach der Zahl der Bewerber können ſtatt der ganzen Be⸗ freiungen auch halbe gewährt werden. Von Brüdern, welche dieſelbe Anſtalt beſuchen, ſoll dem zweiten ⁰3, dem dritten und folgenden die Hälfte des Schulgeldes erlaſſen werden. Die Befreiungen erfolgen durch die Lehrerkonferenz nach Benehmen mit der Bürgermeiſterei über die Vermögensverhältniſſe der Bewerber und nach ſorgfältiger und gewiſſenhafter Prüfung und Beachtung der maßgebenden Vorbedingungen.

Auf die in früheren Programmen abgedruckten Maßnahmen zur Verhütung der Schulkurz⸗ ſichtigkeit weiſen wir wiederholt hin und bitten die verehrten Eltern und deren Stellvertreter dringend, namentlich auf die Körperhaltung der Schüler beim Arbeiten zu achten.