Jahrgang 
1899
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XII

Da über die Befreiung vom Turnunterricht vielfach irrige Meinungen verbreitet ſind und Mißhelligkeiten im Gefolge haben, ſo machen wir darauf aufmerkſam, daß der Direktor auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes Dispenſation zu erteilen hat, jedoch in der Regel nur auf die Dauer eines Halb⸗ jahres. Es iſt nicht unbedingt erforderlich, daß in dem ärztlichen Zeugnis die mediziniſche Begründung der Befreiung bezeichnet iſt; dagegen iſt ausdrücklich anzugeben, ob die Dispenſation auf den geſamten Turnunterricht auszudehnen oder, was meiſt allein zutreffend ſein wird, nur auf eine beſtimmte Klaſſe von Übungen, z. B. die Gerätübungen, zu beſchränken iſt. Zeugniſſe, die einen ſolchen Vermerk nicht enthalten, werden wir regelmäßig zu entſprechender Vervollſtändigung zurückgeben.

Großſierzoglicie Direktion des Gymnaſiums zu Bensſieim:

Dr. G. Forbach.

G. Otto's Hofbuchdruckerei, Darmſtadt.