14 unteren und mittleren Klaſſen üben ſie auf die in dem gewöhnlichen kindlichen Alter ſtehenden Mit⸗ ſchüler häufig einen üblen Einfluß aus, und in oberen Klaſſen bilden ſie als Leute, die ihren Jahren und ihrer Denkweiſe nach dem Schüleralter längſt entwachſen ſind, eine ſtändige Gefahr für die Disziplin der geſamten Anſtalt.
Ebenſo müſſen wir hervorheben, daß das Gymnaſium eigentlich nur dem eine abgeſchloſſene Bildung zu Teil werden läßt, der es ganz durchläuft. Für völlig verfehlt müſſen wir jedenfalls einen nur ein paar Jahre dauernden Beſuch desſelben erklären, da ein ſolcher nach der nun einmal feſtſtehenden hauptſächlichſten Beſtimmung des Gymnaſiums, eine Vorbereitung für die Univerſität zu ſein, nicht den geringſten Nutzen gewährt.
Auf ein Uebereinkommen ſämtlicher deutſcher Bundesregierungen(veröffentlicht im Regierungs⸗ blatt Nr. 6 vom 19. März 1889), weiſen wir wiederholt um ſo mehr hin, als es erfahrungsgemäß in weiten Kreiſen nicht bekannt iſt. Danach können Schüler,„welche ſpäter als mit dem Beginn des drittoberſten Jahreskurſus(alſo ſpäter als mit dem Beginnen der Ober⸗Secunda) in eine Anſtalt eines Staates eintreten, welchem ſie weder durch Staatsangehörigkeit, noch durch den jeweiligen Wohnſitz ihrer Eltern bezw. deren Stellvertreter angehören, die Reifeprüfung daſelbſt mit den rechtlichen Folgen nur dann ablegen, wenn Seitens der Unterrichtsverwaltung des Staats, welchem der Prüfungsbewerber angehört, die Erlaubnis dazu vorher gegeben iſt.“
Der Schwerpunkt alles Unterrichts liegt in der Schule, dieſen wird keinerlei häusliche Nachhilfe genügend erſetzen können. Deshalb und auch wegen der Erziehung zu ſtrenger Pflichterfüllung bitten wir, Geſuche um Beurlaubungen nur dann vorzubringen, wenn wirklich dringende Gründe vor⸗ liegen, und uns die ſonſt nötige Zurückweiſung zu erſparen.
Nach Anordnung Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abt. f. Schulangelegenheiten vom 23. Februar 1883,„ſollen die Angehörigen der Schüler ſtets von Zeit zu Zeit dazu aufgefordert werden, der Direktion, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeit überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald näher feſtgeſtellt und ein⸗ tretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.“ Obwohl eingehende Unterſuchungen und Beobachtungen von Seiten der Ordinarien und des Unterzeichneten Grund zu der Ueberzeugung geben, daß am hieſigen Gymnaſium eine Ueberbürdung nicht vorhanden iſt, ſo erſuchen wir doch alle Angehörigen unſerer Schüler, welche das Gegenteil beobachtet zu haben glauben, uns alsbald offene Mitteilung machen zu wollen, damit ein etwaiger, immerhin möglicher, aber gewiß vereinzelter Uebelſtand, namentlich hinſichtlich zweckloſer Belaſtung des Gedächtniſſes und mechaniſcher Sitzarbeit, Unregelmäßigkeit in der Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Tage, aufs raſcheſte beſeitigt werden kann. Freilich dürfen wir dabei die Thatſache nicht verhehlen, daß den höheren Schulen auch die Erziehung zur Selbſtthätig⸗ keit und zu wiſſenſchaftlicher Arbeit obliegt, und daß dies Ziel ohne Begabung und Anſtrengung nicht erreicht werden kann.
Eingehende Unterſuchungen, welche berufene Vertreter der Augenheilkunde hinſichtlich der Schul⸗ kurzſichtigkeit angeſtellt haben, erweiſen, daß ein Kampf gegen die weitere Verbreitung dieſes Uebel⸗ ſtandes auf Erfolg rechnen kann, wenn Staat, Lehrer und Eltern ſich zielbewußt vereinen und mit aller Energie vorgehen. Es iſt dabei nicht verkannt worden, daß ungünſtige Verhältniſſe im Elternhauſe die Augen ſicher oft mehr ſchädigen als die Arbeit in der Schule. Dieſe Thatſache hat vielfach dem Wunſche Ausdruck geben laſſen, es möchten den Eltern die wichtigſten Maßnahmen, welche hier zu ergreifen ſind, angegeben werden. Indem wir es für unſere Pflicht halten, dies zu thun, bitten wir die ver⸗ ehrten Eltern dringend, die Schule auf dieſem Gebiete durch fortgeſetzte Beobachtung der von berufenſter Seite zuſammengeſtellten Maßregeln zu unterſtützen. Da die ganze Frage mit dem Sitz und der Körperhaltung eng zuſammenhängt, ſo wird es ſich im weſentlichen um folgendes handeln:
Leſen und Schreiben in der Dämmerung iſt unbedingt zu verwerfen. Bei Tage iſt der Platz für beide Thätigkeiten möglichſt ſo zu wählen, daß man von ihm aus ein Stück Himmel ſehen kann, und das Fenſter ſich zur linken Hand befindet. Die Sonnenſtrahlen dürfen nie auf die Arbeit fallen.


