Jahrgang 
1892
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13 zum Anbruch der Nacht andauert, eine ſolche Maßregel noch viel dringender zu empfehlen ſei als im Sommer. Die ausgezeichnete Uebung des Schlittſchuhlaufens, überhaupt körperliche Erholung am Tage wird überwiegend durch den Nachmittagsunterricht unmöglich gemacht.

Dem gegenüber erklären wir uns, falls die Mehrzahl derEltern damit einverſtanden iſt, bereit, für den Winter den Unterricht ſo zu legen, daß die wiſſenſchaftlichen obligatoriſchen Lehr⸗ ſtunden auf den Vormittag fallen, und zwar ſo, daß der Unterricht um 8 Uhr beginnt und um 12 ¾ Uhr ſchließt.

Um Ihre Meinung zu erkennen, bitten wir Sie, untenſtehende Erklärung mit Ihrer Namens⸗ unterſchrift innerhalb 3 Tagen an uns zurückgelangen zu laſſen.

Das Ergebnis war, daß nur ein Vater unbedingt mitNein antwortete. Die Leitung des biſchöflichen Konvikts dahier erklärte ſich im Grundſatz mit der Beſeitigung des Nachmittagsunterrichts einverſtanden, machte jedoch wegen der beſonderen Einrichtungen des Konvikts ihre Zuſtimmung davon abhängig, daß alle Nachmittage ganz frei und nicht noch durch Turnſtunden u. ſ. w. belaſtet ſeien. Da dies durch die vorgeſchriebene Stundenzahl unmöglich iſt, ſo erklärte auch ſie, der Vormittagsunterricht ſei für das Konvikt nicht wünſchenswert. Immerhin ergab ſich eine erdrückende Mehrheit für die Verlegung der wiſſenſchaftlichen und obligatoriſchen Lehrſtunden auf den Vor⸗ mittag. Die Einrichtung konnte alſo endgültig in dieſem Sinne getroffen werden. Wir bemerken dazu, daß in den unteren und mittleren Klaſſen der größte Teil der hieſigen Schüler außerhalb der pflichtmäßigen Turnſtunden ſich wöchentlich mindeſtens einmal im Schulhof zur Pflege von Jugend⸗ ſpielen im Beiſein eines Lehrers zuſammenfindet. Dieſe Einrichtung hoffen wir im nächſten Schuljahr noch vervollkommnen zu können. Freilich iſt der Mangel an einem großen, freien Spielplatz ein großes Hindernis.

Für verſchiedene der Bibliothek und den Sammlungen gemachte Geſchenke bleibt die Anſtalt den freundlichen Gebern zu Dank verpflichtet.

V. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von dem Unterzeichneten Montag den 25. April von 8411 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegengenommen. Aufnahmeprüfungen ſchließen ſich an die Anmeldung ſofort an. In der Regel werden wir bei Schülern, die nicht von einer heſſiſchen öffentlichen Lehranſtalt übertreten, unſere Entſcheidung von einer 14tägigen Probezeit abhängig machen. Der Unterricht beginnt Dienſtag den 26. April, Vormittags 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebensjahr. Bedingungen dafür ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauche der vier Grundrechnungsarten. Die erforderlichen Kenntniſſe ſind durch eine Prüfung zu erweiſen

Wir machen darauf aufmerkſam, daß ein rechter, erzieheriſcher Einfluß des gymnaſialen Unterrichts in der Regel nur dann eintreten wird, wenn die Knaben der betr. Anſtalt möglichſt früh übergeben werden. Sonſt wird die innere Ausbildung im beſten Fall einſeitig und auch der äußere Erfolg ge⸗ fährdet ſein. Insbeſondere müſſen wir darauf beſtehen, daß die in ſpätere Klaſſen eintretenden Schüler für alle Fächer des Unterrichts genügend vorbereitet ſind. Wenn z. B., wie es bei privater Vorbereitung häufig der Fall iſt, die Naturkunde und das Zeichnen völlig vernachläſſigt ſind, ſo werden wir in Zu⸗ kunft einen ſolchen Schüler zurückweiſen, weil er in einem höchſt wichtigen, oft und mit Recht betonten Punkte, der Uebung im richtigen Sehen und im Beſchreiben des Geſehenen, ſtets mangelhaft bliebe.

Nach höchſt unliebſamen Erfahrungen müſſen wir uns auch dagegen ausſprechen, daß Knaben die erheblich das Normalalter überſchritten haben, noch dem Gymnaſium übergeben werden. In