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II. Verfügungen.
Verfügung Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 3. September 1914: In Zukunft sind die oberste Klasse der dortigen Realschule als Untersekunda(U 10) und die beiden folgenden Klassen als Ober- und Untertertia(OIll und U III) zu bezeichnen.
Ministerial-Erlass vom 8. Februar 1915: Für die Schüler der Oberklassen der höheren Lehranstalten, welche zum Ostertermin die Versetzung nach Oberprima, Unterprima, Obersekunda und Untersekunda erreichen, und welche nachweisen, dass sie von einem Truppenteil für den Heeresdienst angenommen worden sind, haben während der Dauer des
Krieges die in meinen Erlassen vom 1. August v. Js.— UII 1956—, II. August v Js.— UIIl 2094— und 31, August v. Js.— UII 2272— getroffenen Ausnahmebestimmungen mit
der Massgabe Geltung, dass die Notprüfungen und die Zuerkennung der Reife für eine höhere Klasse vom 1. Juni d. Js. ab stattfinden dürfen. Dem Heeresdienst gleich zu rechnen ist der Dienst in der freiwilligen Krankenpflege, wenn sich der Schüler für den Dienst im Etappengebiet (nicht im Heimatgebiet) für die ganze Dauer des Krieges verpflichtet hat und für diesen Dienst angenommen worden ist. Erlass vom 22. September v. Js.— UII 11762—(die weiteren Ver- ordnungen des Erlasses betreffen Verwaltungsfragen).
Die übrigen Verfügungen der Behörden, soweit sie für die Eltern der Schüler und weitere Kreise ein Interesse haben, sind gelegentlich an anderen Stellen dieses Berichts angeführt
l. Geschlehte der Anstalt.
Zu Beginn des Schuljahres war Oberlehrer Böttger zu einer achtwöchigen militä- rischen Dienstleistung einberufen. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium überwies zu seiner Vertretung den Kandidaten des höheren Lehramts Wilhelm Mehmel. Nach der Rückkehr des Oberlehrers Böttger am 11. Juni wurde Kandidat Mehmel vorläufig als überzäühliger wissen- schaftlicher Hilfslehrer zu seiner unterrichtlichen Beschäftigung der Realschule weiter überwiesen.
Am 1. August 1914 wurde die Mobilmachung befohlen, die für den UInterrichtsbetrieb eingreifende Veränderungen brachte.
Am 4. August war der Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Von den 9 Lehrkräften der Anstalt konnten nur 4 ihre unterrichtliche Tätigkeit aufnehmen, da die übrigen Herren, die Oberlehrer Konrad und Böttger, Zeichenlehrer Hoefer, Elementarlehrer Behnken und Kandidat Mehmel laut ihrer Mobilmachungsbefehle gleich in den ersten Tagen der Mobilmachung in das Heer eintreten mussten. Der Unterricht musste mit beschränkter Stundenzahl unter die noch zurückbleibenden Herren Direktor Dr. Reichardt, Professor Dr. Ort- loff, Oberlehrer Dr. Waga und Realschullehrer Köster verteilt werden.
Auch eine grosse Anzahl der Schülen fehlte während der Mobilmachungszeit, die eines- teils zu Erntearbeiten(Min.-Erl. vom I. August 1914) beurlaubt waren, andernteils wegen fehlender oder mangelhafter Zugverbindungen verhindert waren, zum Unterricht zu kommen. Am 17. August erhielten Direktor Dr. Reichardt und Realschullehrer Köster ihre Einberufungen, sodass von dem gesamten Lehrerkollegium nur noch Professor Dr Ortloff und Oberlehrer Dr. Waga unterrichten konnten. Die Leitung der Anstalt ging an Professor Dr. Ortloff über, und die Heranziehung von Hilfskräften machte sich nun unbedingt nötig. Am 20. August trat mit Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums Herr Pfarrer Pflücker aus Bad Wildungen in das Lehrerkollegium als Hilfslehrkraft mit voller Stundenzahl ein. Er übernahm den deutschen Unterricht in den 3 unteren Klassen, die Erdkunde in allen Klassen und die


