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den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen. Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn des neuen Schulhalbjahres. Ferner ist es wünsch enswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Aus der Schulordnung der Realschule wird folgendes hervorgehoben: Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach 8 Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theater- und Lichtspielvorstellungen sowie Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassenlehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung, ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.
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Die Eltern werden ersucht, die Konfirmation der Schüler möglichst in Unter- oder Obertertia vornehmen zu lassen, da nur in diesen Klassen bei Aufstellung des Stundenplanes die Konfirmandenstunden berücksichtigt werden können.
Dringend angeraten wird den Eſtern der Schüler, die ihnen etwa durch den Direktor zugehenden Mitteilungen des Schularztes sorgfältig zu beobachten. Nicht selten werden auch die Schulleistungen beeinträchtigt durch gesundheit- liche Hemmungen, die sich bei rechtzeitigem Eingreifen leicht beheben liessen.
In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor an Wochentagen im Sommer von 11
bis 12 Uhr, im Winter von 12 bis 1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Schulgebäude, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5) zu sprechen.
Der stellvertretende Direktor der Bealschule: Professor Dr. Ortloff.


