Jahrgang 
1903
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14. Zur Meldung behufs Ausbildung zum Zahlmeister der Armee oder Intendantursekretär.

15. Zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist ausserdem das Reifezeugnis einer Fachschule).

16. Zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

17. Zum Eintritt in die Obersekunda einer Oberrealschuie.

IV. Das Zeugnis der Reife für die Unterprima der Oberrealschule(in 7 Jahren zu erreichen)

berechtigt alsdann zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspekton bei den Kgl. Eisenbahnen, zur Zulassung zum Landmesser-, sowie zum Markscheiderberuf, zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer technischen Hochschule, zum Studium der Zahnheilkunde(Nachprüfung im Latein), zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank, zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung, zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung.

V. Das Reifezeugnis der Oberrealschule(in 9 Jahren zu erreichen) berechtigt:

zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst, zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt aa höheren Schulen und der Staatspräfung für Nahrungsmittelchemiker, zum Studium an den technischen Hochschulen, zur Zulassung zu sämtlichen höheren technischen Prüfungen. zum Studium an Bergakademien oder Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für die höhere Berg- oder Forstlaufbahn, zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst, zum Eintritt in die Offizierslaufbahn in Armee und Marine unter Erlass der Fähnrichs- resp. Seekadetten- prüfung, zum Studium der Tierarzneikunle. Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Latein wird ausserdem die Zulassung zum Studium der Medizin und zur Prüfung für das Lehramt an Landwirtschafts- schulen erlangt, endlich durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Latein und Griechisch die Berechtigung zum Studium der Theologie und zur Zulassung zum Bibliotheks- und Staatsarchivdienst.

ferien des Schuljahres 1903/04.

Osterferien: vom 5. April pis 27. April 1903. Pfingstferien: vom 1. Juni bis 3. Juni.

Sommerferien: vom 12. Juli bis 10. August. Herbstferien: vom 4. Oktober bis 19. Oktober. Weihnachtsferien: vom 24. Dezember bis 6. Januar 1904. Schluss des Schuljahres am 26. März 1901.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April, früh 8 Uhr mit der Prüfung der angemeldeten Schüler im Neuen Schulgebäude.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahr.

Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift: eine leserliche und reinliche Handschrift: Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne grobe orthographische Fehler

nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, mindestens 2 im Zahlenraum von 1 bis 1000; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N. Testaments.