Rei dswahl der Wohnungen für auswärtige Sehler ist zuvor der Rat des Unter- nzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Genehmigung.
Das Schulgeld beträgt in VIL-IV 80 Mark: in III-I 120 Mark jährlich. Für aus- Schüler tritt eine Erbohung um 25 Prozent ein.
nnm allen Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an Wochentagen im Sommer von B— 12 Uhr, im Winter von 12—1 Uhr auf dem Rektorat(Neues Kohnsebinds ebener Erde
No. zu vhrechen
Der Direktor der Realschule.
Dr. Koch.


