Jahrgang 
1903
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Rei dswahl der Wohnungen für auswärtige Sehler ist zuvor der Rat des Unter- nzuholen. Auch bedarf jeder Wohnungswechsel seiner Genehmigung.

Das Schulgeld beträgt in VIL-IV 80 Mark: in III-I 120 Mark jährlich. Für aus- Schüler tritt eine Erbohung um 25 Prozent ein.

nnm allen Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an Wochentagen im Sommer von B 12 Uhr, im Winter von 121 Uhr auf dem Rektorat(Neues Kohnsebinds ebener Erde

No. zu vhrechen

Der Direktor der Realschule.

Dr. Koch.