Jahrgang 
1903
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Fortschritte und die Führung der Schüler Auskunft zu geben. Für den Verkehr mit den Eltern werden die Lehrer besondere Sprechstunden ansetzen Ueber Zeit und Ort derselben erfolgt nähere Mitteilung bei Beginn des neuen Schuljahres. Insbesondere ist es wünschenswert, dass die Eltern auf die genaue Befolgung der Schulgesetze durch die Schüler halten. Verboten ist den Schülern das Herumtreiben auf den Strassen im Sommer nach S Uhr abends, im Winter nach Dunkelwerden. der Besuch von öffentlichen oder geschlossenen Tanzvergnügen, ferner der Besuch von Theater- vorstellungen oder Abendkonzerten ohne vorher eingeholte Erlaubnis des Direktors und des Klassen- lehrers. Streng untersagt endlich ist der Besuch hiesiger Wirtshäuser oder solcher der Umgebung. ausser in Begleitung erwachsener Familienangehöriger, das Rauchen und das Kartenspielen.

Abmeldungen von Schülern sind, um Weiterungen zu vermeiden, mindestens 4 Wochen vor Schluss des Quartals beim Unterzeichneten mündlich oder schriftlich von den Eltern an- zubringen.

Berechtigungen, die durch die Ablegung der Reifeprüfung an einer sechsklassigen Realschuie erlangt werden.

I. Das Zeugnis der Reife für Tertia(in 3 Jahren zu erreichen) berechtigt:

1. Zum Eintritt in die unterste Klasse einer Kgl. Landwirtschaftsschule.

II. Das Zeugnis der Reife für Prima(in 5 Jahren zu erreichen) berechtigt:

1. Zum Eintritt als»Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zu- lassung zur Assistenten- und Sekretär-Prüfung.

te

Zum Besuch der Lehranstalt des Kgl. Kunstgewerbemuseums in Berlin. 3. Zur Meldung zum Eintritt in die Kgl. Hauptkadettenanstalt in Lichterfelde bei Berlin(Nachprüfung im Latein). III. Das Reifezeugnis der Realschule(in 6 Jahren zu erreichen) berechtigt: 1. Zur Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. 2. Zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät. 3. Zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademien. 4. Zum Studium der Landwirtschaft auf den Kgl. Landwirtschaftl. Hochschulen. 5. Zum Besuch der akademischen Hochschule fär die bildenden Künste(Kunstakademie) in Berlin. 6. Zur Meldung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen. 7. Zum Besuch der abademischen Hochschule für Musik in Berlin. . Zur Zulassung zur Prüfung als Turnlehrer.

8 9. Zum Subalterndieust bei der Justizverwaltung, den Provinzialbehörden, der Staatseisenbahn und im Bergfach(Gerichts-, Regierungs- und Kreissekretär etc.).

10. Zum Eintritt in die 2. Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule(Aachen. Berlin, Barmen, Gleiwitz. Hagen).

11. Zur Zulassung als bau- und maschinen-technischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs- ingenieur.

12. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen Prüfungen (Nachprüfung im Latein).

13. Zum Besuch der höheren Abteilung der Kgl. Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Latein bis Quarta).