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Halbjahr einzuzahlen; sollte das Schulgeld infolge der Schulbesuchsverhältnisse von Geschwistern erhöht oder herabgesetzt werden, werden die Beträge nachträglich ver- rechnet. Wir wollen durch diese Maßnahme vermeiden, daß 3 Schulgeldraten etwa gleichzeitig fällig werden.
Das Schulgeld bitten wir bei der Kasse der Ernst⸗Ludwig⸗Schule im Salinenrentamt einzuzahlen. Auch nehmen die Bad⸗Nauheimer Volksbank und die Geschäftsstelle der Dresdner Bank Zahlungen auf unsere Rechnung entgegen. Ebenso können Schulgeld⸗ beträge auf das Postscheckkonto der Kasse Nr. 3766 Frankfurt a. M. überwiesen werden.
Nach Ziffer 10 der allgemeinen Verfügung über das Schulgeld an den höheren Schulen kann in Krankheitsfällen auf Antrag das Schulgeld von uns für die Monate er⸗ lassen werden, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat. Die Eltern können bei der Direktion den Antrag auf Erlaß des Schulgeldes mündlich oder schriftlich stellen.
Von der Zahlung des Schulgeldes können begabte, fleißige und in ihrem Betragen einwandfreie Schiiler und Schülerinnen befreit werden, wenn den Eltern die Xufbringung des Schulgeldes schwer fällt oder unmöglich ist. Die Gesuche um Frei⸗ stellen, zu denen ein besonderer Vordruck zu benutzen ist, sollen in diesem Jahr bis spätestens 10. Mai 1930 an die Direktion gerichtet werden. Die Freistellen werden auf ein Jahr bewilligt, sie können aber stets widerrufen werden, wenn Betragen oder Leistungen des Freischülers nicht mehr den Bedingungen entsprechen, an deren Erfül⸗ lung die Gewährung der Freistelle geknüpft ist. Die Gesuche müssen in jedem Jahr erneuert werden.
An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen nicht verliehen werden. Ausnahmen können nur bei besonders empfohlenen Kindern gerechtfertigt werden. Freistellen dürfen nur an solche Kinder vergeben werden, die im Betragen und in den Leistungen die Note 1 oder 2, in Aufmerksamkeit mindestens 3 haben. Bei Schülern der 3 obersten Klassen(IIa-Ia) können die Leistungen auch mit 3 bezeichnet sein. Es muß daran festgehalten werden, daß nur wirklich begabte Schüler durch Mittel der Allge⸗ meinheit, wie sie die Freistellen darstellen, unterstüzt werden dürfen. Trotzdem sind Fälle denkbar, die, nach den nackten Paragraphen behandelt, zu einer schweren Härte führen müßten.
4. Zur Beschaffung von Büchern und anderen Lernmitteln (Hefte, Zeichenmaterial) für minderbemittelte Kinder steht der Schule aus städtischen Mitteln und aus der Einschreibegebühr für den englischen Sprachkursus des Herrn Dr. Magsaam ein größerer Betrag zur Verfögung. Wir überlassen es dem Ver- antwortlichkeitsgefühl der Eltern gegenüber der Gemeinschaft, die Schule für die Besor⸗ gung der Bücher ihrer Kinder im neuen Schuljahr in Anspruch zu nehmen, und bitten die Eltern, bei dem Herrn Klassenführer, soweit das noch nicht geschehen, einen ent⸗ sprechenden Antrag zu stellen.
5. Vorträge und andere Veranstaltungen bildender Art, für die wir ein Eintrittsgeld von 20— 30 Pfg. von den Schülern erheben müssen, sind von der Schule sorgsam auf ihre besondere Eignung für unsere Schüler geprüft. Der Besuch ist für alle Schüler verbindlich, für welche die Veranstaltung bestimmt ist, und die Eltern sind ver⸗ pflichtet, die kleinen Ausgaben, die für sie daraus entstehen, zu bestreiten; eine Aus-⸗ nahme kann nur bei Inhabern von Freistellen gemacht werden.
6. Die Schulbesuchsversicherung mit der Nassauischen Landesvericherungs⸗ bank in Wiesbaden deckt die notwendigen Kosten für ärztliche Behandlung und für Heil⸗ und Arzneimittel bei allen Unfällen, welche die Schüler in der Schule oder auf dem Schulweg erleiden. Der erlittene Schaden muß sofort dem Herrn Klassenführer oder dem Unterzeichneten angezeigt werden. Ist auf dem Wege zur Schule oder von der Schule ein Unfall eingetreten, muß das zu Schaden gekommene Kind zur Ausfül- lung des Fragebogens der Versicherungsbank Zeugen benennen, welche die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen können. Die Eltern müssen die Belege für alle aus der ärzt⸗ lichen Behandlung entstehenden Kosten aufheben und nach dem Abschluß des Heilver⸗ fahrens an die Versicherungsbank einsenden. Auch für Mitglieder von Krankenkassen


