Jahrgang 
1930
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VI. Mitteilungen an die Eltern.

1. Die folgenden Lesefrüchte mögen Eltern und Erzieher zum Nachdenken anregen: Erziehung ist Beispiel und Liebe sonst nichts. Fröbel.Wer die Musen versäumt in der Jugendzeit, der schneidet sich selbst die Vergangenheit ab und verpfuscht sich die Ernten der Zukunft. Griech. Fragmente.Die Zeit ist unendlich lang, und jeder Tag ein Gefäß, in das sich sehr viel eingießen läßt, wenn man es wirklich ausfüllen will. Goethe, Dichtung und Wahrheit.

2. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, den 28. April 1930, mit den Aufnahmeprüfungen um 83⁰ Uhr, der Unterricht am Dienstag, den 29. April um 75⁰ Uhr. Anmeldungen werden noch bis zum Beginn des neuen Schuljahrs entgegengenommen.

3. Das monatliche Schulgeld beträgt

5 für die unteren u. mittleren Klassen A für die oberen Klassen (VI=IIb)(Ila- la) für Schüler, deren Eltern für Schüler, deren Elternfür Schüler, deren Eltern für Schüler, deren Eltern in Hessen wohnen nicht in Hessen wohnen in Hessen wohnen nicht in Hessen wohnen a) voller Satz RM. 21, V 23. 24, V 26, b) bei gleich- zeitiger Schulaus- bildung von 2 Geschwister 17, 19, 20, 22, 3 it 13. 14,2 16, 172 4 10, 11, 12, 13, 5 7, 8. 8, 9, 6 u. mehr 4. 5, 5, 6.

Die Ermäßigung tritt auch ein, wenn sich Geschwister in verschiedenen höheren Schulen, in der Volksschule(ausschließlich Pflichtfortbildungsschule), in Privatschulen, gewerblichen Unterrichtsanstalten, auf der Universität oder Hochschule befinden. Geschwister, die Musik⸗, Handels=, Haushaltungs=, Koch⸗ oder ähnliche Schulen besuchen, sind nur dann bei der Festsetzung des Schulgeldes in Betracht zu ziehen, wenn sie während des ganzen Jahres wöchentlich mindestens 18 Stunden erhalten. Auch Geschwister von Schülern und Schülerinnen, die sich zu Beginn eines Schuljahres ohne jedes Entgelt in einer praktischen Ausbildung befinden, die nach den Studienvorschriften Bestandteil des Stu- diums ist oder beim Besuch von technischen Lehranstalten, Gewerbeschulen, Landwirt⸗ schaftsschulen u. dergl. gefordert wird und daher als ein Bestandteil der Ausbildung anzusehen ist, können auf entsprechenden Nachweis hin bei der Schulgeldermäßigung für Geschwister mitberiücksichtigt werden. Fällt der Eintritt in die praktische Ausbildung nicht mit dem Beginne des Schuljahres zusammen. so kann eine Berücksichtigung bei der Schulgeldermäßigung nur erfolgen, wenn der Eintritt spätestens am 15. Mai nach Beginn des Schuljahres stattfindet. Den Eltern wird nach Beginn des neuen Schul- jahres ein Formular über die Schulverhältnisse ihrer Kinder zur Ausfüllung übergeben. Der nach Ostern ermittelte Schulgeldsatz gilt für das ganze Schuljahr, auch wenn An⸗ dernngen in dem Schulbesuch der Kinder später eintreten.

Da die Aufstellung der Schulgeldliste bei Beginn des neuen Schuljahres wegen der notwendigen Erhebungen und der Beratung über die Freistellen längere Zeit in An⸗ spruch nimmt, verzögert sich die Hberreſehaidue der Schulgeldzettel an die Eltern. Wir empfehlen deshalb den Eltern. das Schulgeld für April und Mai 1930 bei dem Salinen⸗ rentamt im Laufe der genannten Monate mit dem gleichen Betrag wie in dem letzten