RM. 115.— als Spende für die Schulbühne. Die Bad-Nauheimer Volksbank stellte uns wieder RM. 50.— zur Verfügung, die wie eine Geldsammlung in der Schule mit RM. 102.25 und eine Stiftung der Lehrer mit RM. 105.— dem gleichen Zweck zugeführt wurden. Von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Brücher erhielten wir: Paul Rohrbach, Deutschtum in Not, Die Schicksale der Deutschen in Europa außerhalb des Reiches. Herr Dr. Knieriem stiftete für die Lehrerbibliothek einige Bücher geographischen Inhalts. Allen Spendern sagen wir auch an dieser Stelle noch einmal verbindlichen Dank für ihre Opferwilligkeit zum Segen der Jugend.
VI. Mitteilungen an die Elfern.
1. Dichter und Denker sind Seher auch in Fragen der Erziehung und der Berufs- wahl:
„In einer so hoch entwickelten Menschheit, wie die jetzige ist, bekommt von Natur jeder den Zugang zu vielen Talenten mit; jeder hat angeborenes Talent, aber nur wenigen ist der Grad von Zähigkeit, Ausdauer, Energie angeboren und anerzogen, so daß er wirklich ein Taient wird, also wird, was er ist, das heißt: es in Werken und Handlungen entladet“. Friedrich Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches.
„Unsere Wünsche sind Vorgefühle der Fähigkeiten, die in uns liegen, Vorboten desjenigen, was wir zu leisten im stande sein werden. Was wir können und möchten, stellt sich unserer Einbil- dungskraft außer uns und in der Zukunft dar; wir fühlen eine Sehnsucht nach dem, was wir schon im stillen besitzen.“ Goethe, Dichtung und Wahrheit.
2. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, den 15. April 1920 mit den Aufnahme- prüfungen um 8.30 Uhr, der Unterricht am Dienstag, den 16. April um 7.50 Uhr. Anmeldun- gen werden noch bis zum Anfang des neuen Schuljahres entgegengenommen.
3. Das Schulgeld beträgt:
jährlich monatlich
a) voller Satz RM. 210.— RM. 17.50 b) Ermäßigung bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 und mehr Geschwistern: bei 2 Geschwistern RM. 174.— RM. 14.50
„ 3 9„ 138.—„ 11.50
7„„ 108.—„ 9.
„ 5„„ 78.—„ 6.50
„ 6 und mehr Geschwistern„ 48.—„ 4.—
Die Ermäßigung tritt auch ein, wenn sich Geschwister in verschiedenen höheren Schulen, in der Volksschule(ausschließlich Pflichtfortbildungsschule), in Privatschulen, gewerblichen Unterrichts- anstalten, auf der Universität oder Hochschule befinden. Geschwister, die Musik-, Handels-, Haus- haltungs-, Koch- oder ähnliche Schulen besuchen, sind nur dann bei der Festsetzung des Schulgel- des in Betracht zu ziehen, wenn sie während des ganzen Jahres wöchentlich mindestens 18 Stunden Unterricht erhalten. Den Eltern wird nach Beginn des neuen Schuljahres ein Formular über die Schulverhältnisse ihrer Kinder zur Ausfüllung übergeben. Der nach Ostern ermittelte Schulgeldsatz gilt für das ganze Schuljahr, auch wenn Readerungen in dem Schulbesuch der Kinder später ein- treten.
Das Schulgeld bitten wir bei der Kasse der Ernst-Ludwig-Schule im Salinenrentamt einzuzah- len. Auch nehmen die Bad-Nauheimer Volksbank und die Landgräfl. hess. Landesbank Zahlungen auf unsere Rechnung entgegen. Ebenso können Schulgeldbeträge auf das Postscheckkonto der Kasse Nr. 3700 Frankfurt a. M. überwiesen werden.
Nach Ziffer 10 der allgemeinen Verfügung über das Schulgeld an den höheren Schulen kann in Krankheitsfällen auf Antrag das Schulgeld von uns für die Monate erlassen werden, in denen der Schüler an keinem Tage am Unterricht teilgenommen hat. Die Eltern können bei der Direktion den Antrag auf Erlaß des Schulgeldes mündlich oder schriftlich stellen.
Von der Zahlung des Schulgeldes können begabte, fleißige und in ihrem Betragen einwandfreie Schüler und Schülerinnen befreit werden, wenn den Eltern die Aufbringung des Schulgeldes schwer fällt oder unmöglich ist. Die Gesuche um Freistellen, zu denen ein besonderer Vordruck zu benutzen ist, sollen in diesem Jahr bis spätestens 25. April an die Direktion gerichtet werden. Die Freistellen werden auf ein Jahr bewilligt, sie können aber stets widerrufen werden, wenn Betragen oder Leistungen des Freischülers nicht mehr den Bedingungen entsprechen,


