Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

23

an deren Erfüllung die Gewährung der Freistelle geknüpft ist. Die Gesuche müssen in jedem Jahr erneuert werden.

An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen nicht verliehen werden. Aus- nahmen können nur bei besonders empfohlenen Kindern gerechtfertigt werden. Freistellen dürfen nur an solche Kinder vergeben werden, die im Betragen und in den Leistungen die Note 1 oder 2, in Aufmerksamkeit mindestens 3 haben. Bei Schülern der 3 obersten Klassen(Ila la) können die Leistungen auch mit 3 bezeichnet sein.

Die Milderungen, die für Inhaber von Freistellen bestanden, sind weggefallen. Jeder Frei- schüler, der den obigen Vorschriften nicht entspricht, muß den Verlust der Vergünstigung gewär- tigen, die ihm seither gewährt wurde. Es muß daran festgehalten werden, daß nur wirklich be- gabte Schüler durch Mittel der Allgemeinheit, wie sie die Freistellen darstellen, unterstüzt werden dürfen. Trotzdem sind Fälle denkbar, die, nach den nackten Paragraphen behandelt, zu einer schweren Härte führen müßten.

4. Vorträge und andere Veranstaltungen bbildender Art, für die wir ein Eintrittsgeld von 20 30 Pfg. von den Schülern erheben müssen, sind von der Schule sorgsam auf ihre besondere Eignung für unsere Schüler geprüft. Der Besuch ist für alle Schüler verbind- lich, für welche die Veranstaltung bestimmt ist, und die Eltern sind verpflichtet, die kleinen Aus- gaben, die für sie daraus entstehen, zu bestreiten; eine Ausnahme kann nur bei Inhabern von Frei- stellen gemacht werden. Im vergangenen Schuljahr erwuchs dem einzelnen Schüler durch Ver- gütungen für Vorträge und Film eine Ausgabe von RM. 1., gewiß ein kleiner Betrag, wenn man den bildenden und belehrenden Wert der Veranstaltungen in Erwägung zieht.

5. Die Schulbesuchsversicherung mit der Nassauischen Landesversicherungs- bank in Wiesbaden deckt die notwendigen Kosten für ärztliche Behandlung und für Heil- und Arznei- mittel bei allen Unfällen, welche die Schüler in der Schule oder auf dem Schulweg erleiden. Der erlittene Schaden muß sofort dem Herrn Klassenführer oder dem Unterzeichneten angezeigt wer- den. Ist auf dem Wege zur Schule oder von der Schule ein Unfall eingetreten, muß das zu Schaden gekommene Kind zur Ausfüllung des Fragebogens der Versicherungsbank Zeugen benennen, welche die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen können. Die Eltern müssen die Belege für alle aus der ärzt- lichen Behandlung entstehenden Kosten aufheben und nach dem Abschluß des Heilverfahrens an die Versicherungsbank einsenden. Auch für Mitglieder von Krankenkassen übernimmt die Ver- sicherungsbank jetzt den vollen Ersatz der notwendigen Heilkosten. Die Versicherungsgebühr be- trägt für jeden Schüler RM. 1.20. Die Beträge werden nach Beginn des neuen Schuljahres in der Schule eingezogen.

6. Zur Beschaffung von Büchern und anderen Lernmitteln für be- dürftige Kinder haben uns ferr Dr. Magsaam aus der Einschreibegebühr des Englischen Sprachkursus RM. 200. und die Stadt noch RM. 100. zur Verfügung gestellt. Die Eltern, denen wir durch die Besorgung der Schulbücher im neuen Schuljahr eine Erleichterung ihrer Erzie- hungspflichten gewähren sollen, werden gebeten, sich, soweit das noch nicht geschehen, mit dem Herrn Klassenführer ins Benehmen zu setzen.

7. Einheitskurzschrift: Zur Pflege der Einheitskurzschrift, deren Kenntnis heute von jedem Anwärter des hessischen Staatsdienstes gefordert wird, ist ein Verein aus Schülern der drei obersten Klassen in Bildung begriffen. Wir machen die Eltern auf diese Gelegenheit aufmerksam, die sich den Schülern bietet, um ihre in den Mittelklassen erworbenen Kenntnisse in der Kurzschrift weiter zu üben und zu vervollständigen. Der Verein wird von den Primanern Bodenheimer und Duckstein geleitet und von Herrn Studienrat Jung betreut werden. Wir empfehlen den Eltern auch, ihre Kinder zum Besuch des wahlfreien Kurzschriftunterrichts in den Klassen IIIb IIb anzuhalten.

8. Von verbindlichen Lehrfächern kann ein Schüler oder eine Schülerin nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses befreit werden. Für Anträge sind besondere Vordrucke zu benutzen, die auf Ersuchen von uns abgegeben werden.

9. Um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich dauernd über die Leistungen ihrer Söhneund Töchter aufdemlaufenden zu halten, werden bei Beginn jedes neuen Schuljahres auf der ersten Seite der Klassenarbeitshefte die Tage angegeben, an denen die Ar- beiten geschrieben und die Hefte zurückgegeben werden. Die Mitteilung ist durch die Unterschrift zu bestätigen. Wir bitten die Eltern, sich regelmäßig über das Ergebnis der Prüfungsarbeiten zu unterrichten.

Anfang Mai 1920 werden wir den Eltern eine Liste der Sprechstunden der