Jahrgang 
1928
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Schuljahres ein Formular über die Schulverhältnisse ihrer Kinder zur Ausfüllung übergeben. Der nach Ostern ermittelte Schulgeldsatz gilt für das ganze Schuljahr, auch wenn Aenderun- gen in dem Schulbesuch der Kinder später eintreten.

Das Schulgeld bitten wir bei der Kasse der Ernst-Ludwig-Schule im Salinenrentamt ein- zuzahlen. Auch nehmen die Bad-Nauheimer Volksbank und die Landgräfl. hess. Landesbank Zahlungen auf unsere Rechnung entgegen. Ebenso können Schulgeldbeträge auf das Post- scheckkonto der Kasse Nr. 5766 Frankfurt a. M. überwiesen werden.

Von der Zahlung des Schulgeldes können begabte, fleißige und in ihrem Betragen einwandfreie Schiiler und Schülerinnen befreit werden, wenn den Eltern die Aufbrin- gung des Schulgeldes schwer fällt oder unmöglich ist. Die Gesuche um Freistellen, zu denen ein besonderer Vordruck zu benutzen ist, sollen in diesem Jahr bis spätestens 1. Mai- an die Direktion gerichtet werden. Die Freistellen werden auf ein Jahr bewilligt, sie können aber stets widerrufen werden, wenn Betragen oder Leistungen des Freischiilers nicht mehr den Bedingungen entsprechen. an deren Erfüllung die Gew ährung der Freistelle geknüpft ist. Die Gesuche müssen in jedem Jahr erneuert w erden.

An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen nicht verliehen werden. Aus- nahmen können nur bei besonders empfohlenen Kindern gerechtfertigt werden. Freistellen dürfen nur an solche Kinder vergeben werden, die im Betragen unc in den Leistungen die Note 1 oder 2, in AufmörkeimiEi mindestens 5 haben. Bei Snileri. der 6 obersten Klassen (IIIb la) können die Leistungen auch mit 5 bezeichnet sein. Von den Voraussetzungen in Aufmerksamkeit und Leistungen kann in isoncleron Fällen, über die dem lessischen Mi- nister für Kultus und Bildungswesen zu berichten ist, Abstand genommen werden. Wenn ein Schüler der Klassen VI IV. der eine Freistelle hat. an Ostern in den Leistungen 5 hat. oder wenn ein Schüler der Klassen IIIb lIa. der eine Freistelle hat, an Ostern in den Lei- stungen 4 hat, so soll er, wenn er sonst nicht beanstandet ist, die Freistelle nicht verlieren. Erhält er am Schlusse des nächsten Schuljahres nochmals in den Leistungen die Note 5, bezw. 4. so kann ihm auch für dieses Jahr die Freistelle noch gewährt Nverden, wenn längere Krankheit des Schülers. widrige Familienverhältnisse u. a. vorliegen und der Lehrerrat sich einstimmig für die Verleihung der Freistelle ausspricht.

5. Um dlen Eltern die Möglichkeit zu geben. sich dauernd über die Leistungen ihrer Söhne und Töchter auf dem laufenden zu halten, werden bei Be- ginn jedes neuen Schuljahres auf der ersten Seite der Klassenarbeitshefte die Tage ange- geben. an denen die Arbeiten geschrieben und die Iefte zurückgegeben werden. Die Mittei- jung ist durch die Unterschrift zu bestätigen. Wir bitten die Fitern, sich regelmäſtig über das

Ergebnis der Prüfungsarbeiten zu unterrichien.

Anfang Mai 1928 werden wir den Eltern wie im Herbst des vergangenen Jahr es eine Liste der Sprechstunden der Mitglieder des Lehr erkollegi iums über- reichen, damit die Eltern genau wissen, zu welcher eit sie die Ilerren im Empfangszimmer des Schulgebäudes sprechen können. Das Einvernehmen zwischen Schule und Elternhaus ist für beide Ifeile dringend erwünscht. und wir Lehrer begriißen es immer mit Freuden, wenn die Eltern an den Fragen der Erziehung und des UInterrichts Anteil nehmen und mit uns eine Aussprache suchen.

4. Von verbindlichen Lehrfächern kann ein Schüler oder eine Schülerin nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses befreit werden. Für Anträge sind besondere Vor- drucke zu benutzen, die auf Er. esuchen von uns abgegeben werden.

5. Wir hoffen, auch im kommenden Sommer einen 8S chwimmkursusfür Mädchen einrichten zu können. Im letzten Jahr hatten sich zu dem Kursus 24 Mädchen gemeldet, aber bis auf einige wenige sind sie nur unregelmäßig erschienen und haben deshalb auch nicht schwimmen gelernt. Wir ersuchen die Eltern, ihre Töchter, soweit es ihr Gesundheitszustand erlaubt. zur regelmäſtigen Teilnahme an dem i in Aussicht genommenen Kursus anzuhalten. Jedenfalls dürfen wir erwarten, daßt die Kinder, die sich zu dem freiwilligen Kursus melden. auch bemüht sind. die Schwimmstunden ohne Unterbrechung zu besuchen.

6. Die Fremden, die zur Kur nach Bad-Nauheim kommen, suchen Ruhe und Erholung. Das- verpflichtet alle Kreise der Bevölkerung zu weitgehender Rücksicht. die nicht allein aus Mit- gefühl, sondern auch des wohlverstandenen eigenen Vorteils wegen geboten ist. Ueber den Zusammenhang zwischen der Wohlfahrt der Stadt und dem Wohlbehagen der Kurgäste müs-