sen die Kinder von den Eltern aufgeklärt werden. Lautes Rufen und Schreien auf den Straßten, Lärmen auf dem Wege zur Schule und von der Schule müssen die Kinder unter- lassen. Besonders in der Zeit der Mittagsruhe von 1—5 Uhr sollen sich die Kinder recht ruhig verhalten.
Im Verkehr mit unbekannten Fremden ist für Kinder die gröſtte Zuriickhaltung unbedingt erforderlich. Auch halten wir es für selbstverständlich, daß sich unsere Schüler und Schülerinnen von Fremden nichts schenken lassen. Bei aller Freundlichkeit und Dienstwilligkeit, die auch die Kinder den Kurgästen entgegenbringen können. soll doch immer auch das Gefühl für die Würde des eigenen Volkes lebendig sein. Gegenüber den vielen ausländischen Besuchern des Bades haben auch schon die Kinder die Pflicht, zur Hochhaltung des deutschen Namens bei- zutragen.
7 Die Ferien liegen im nächsten Schuljahr folgendermaſten:
Osterferien vom 1. bis 21. April Herbstferien vom 530. Sept. bis 13. Okt. Pfingstferien vom 27. Mai bis 2. Juni Weihnachtsferien vom 25. Dez. bis 5. Jan. 1929 Sommerferien vom 14. Juli bis 11. August Osterferien 1920 vom 24. März bis 14. April
(voraussichtlich). 8. Der Direktor isttäglich auf seinem Amtszimmer von 1 1— 12 Uhr zu sprechen.
Bad-Nauheim, Ende März 1928.
Die Direktion der Hessischen Ernst-Ludwig-Schule. Dr. M0LZ, Oberstudiendirektor.


