Jahrgang 
1928
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V. LZur Geschichte der Anstalt.

Die Umbildung der Ernst-Ludwig-Schule zu einem Reformrealgymnasium.

Die starke Zurückdrängung der modernen Sprachen in dem neuen Lehrplan der Ober- realschule und die Deschränk Verwendbarkeit des Reifezeugnisses einer solchen Anstalt bei der Fortsetzung des Studiums an einer Universität Veranlaßten schon unseren Amtsvor-

gänger, die Umbildung der Schule in die Wege zu leiten. In zwei eingehenden Berichten W unlen die Eltern über das Für und Wider aufgeklärt und zur Abstimmung eingeladen. Die Elternschaft und der Lehrkörper sprachen sich in ihrer Mehrheit für die Neuerung aus. Trotzdem wünschte das Landesamt für das Bildungswesen auch die Zustimmung der Vtaclt⸗ verordnetenversammlung, nachdem schon vorher lerr Bürgermeister Dr. Kayser für die Umstellung eingetreten war. In der Sitzung des F Inanzausschuzses vom 12. April 1927 legte der Unterzeichnete noch einmal die triftigen Gründe dar, die für die Neukeelang sprachen. Die Stadtverordneten stimmten in der darauffolgenden Sitzung in ihrer Mehrheit dem An- trag des Bürgermeisters zu.

Damit trat die Ernst-Ludwig-Schule in einen neuen Abschnitt ihrer Geschichte. Von der Umstellung nach den Plänen des Reformrealgymnasiums wurden in dem vergangenen Jahr nur die Klassen UIII und OIII erfaftt. Im nächsten Jahr beginnt in UII der Lateinunter- richt als verbindliches Fach mit vier Wochenstunden.

Zur Frage des Ersatzunterrichts für Latein in Untersekunda.

In den Erörterungen über die Umwandlung der Schule spielte der Ersatzunterricht für Latein in UII eine gewisse Rolle. Man glaubte den Schiülern, die mit der mittleren Reife- aus dem Verband der Schule ausscheiden, den Anfangsunterricht im Lateinischen ersparen zu müssen. Wir haben die Frage nach allen Seiten geprüft und geben im folgenden die Ausführungen wieder, die einem Bericht an die hohe Schulbehörde entnommen sind. Ihr Abdrud an dieser Stelle erscheint uns zur Aufklärung der Eltern geboten und auch für andere höhere Schulen von Wert, die ebenfalls zu ceer aussichtsreichen Schulform dles Reformrealgymnasiums übergehen wollen.

1) Wenn den Schiilern. die am Lateinunterricht nicht teilnehmen wollen, am Ende der UII ein gültiges Zeugnis ausgestellt werden soll, das auch zum weiteren Aufsteigen an einer Vollanstalt berechtigt. ist es nur möglich, den Ersatzunterricht nach dem Lehrplan der Ober- realschule zu gestaſten und den abgehenden Schülern die Obersekundareife einer Ober- realschule zu erteilen. Es erscheint nicht angängig, etwa nach den örtlichen Bedürfnissen die Fächer fiür den Lateinersatz auszuwählen. Vergl. dazu Erlaſt des preußischen Ministers für Wissenschaft usw. UII 8158 vom 7. I. 1927 im Zentralblatt für die Unterrichtsverwaltung 1927 S. 28. Auf eine Anfrage teilte uns der preußiische Minister für Wissenschaft usw. unter U II Nr. 1000 vom 7. 8. 1927 mit:Am Reformrealgymnasium mit Lateinbeginn in U II ist es. möglich, für die Schüler, die mit der Obersekundareife abgehen und den Lateinunterricht in U IInicht mehr beginnen wollen. die 4 Stunden Latein durch entsprechende Verstärkung der für die Realschule charakteristischen Fächer zu ersetzen. Den betreffenden Schiilern wird Aann die Obersekundareife fiir die Oberrealschule zuerkannt. Die Möglichkeit zu einer Korrek- tur der am Anfang des Schuljahres bestandenen Absicht, die Schule nach Abschluß der U II zu verlassen, muß Soffen gehalten werden: denn es kommt oft genug vor, daß die Entschei- dung über das weitere Verbleiben in der höheren Schule erst nach dem erfolgreichen Besuch der U II getroffen wird.

2) Der Ersatzunterricht müſtte also im Deutschen(Ref.-Rg. 3. OR. 4), in Erdkunde(1/2). in Mathematik(5) und in den Naturwissenschaften(46) erteilt werden. Auf jedes Fach würde eine Zusatzstunde entfallen. 3

5) Wenn die Zusatzstunden nicht eine Art Förderkurse darstellen sollen, sondern ernst- haft auf die Obersekunda einer Oberrealschule vorbereiten sollen, dann wird es schwer sein. den Aufgabenkreis für die einzelnen Mehrstunden abzugrenzen und in Fühlung mit dem allgemeinen Klassenunterricht die Sonderziele der Oberrealschule zu erreichen.

4) Die Einsetzung der Zusatzstunden in den Stundenplan wird mit Schwierigkeiten ver- bunden sein; die Gemeinschaftserziehung belastet durch die verschiedene Klassen umfassen-