Jahrgang 
1908
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Im Monat Januar wurden einigemal die Nachmittagsstunden zum Schlittschuhlaufen frei- gegeben und die Turnstunden, solange Gelegenheit dazu vorhanden war, unter Aufsicht der Turnlehrer zum Eislauf benutzt.

Samstag den 21. März folgten die 3 oberen Klassen in Begleitung mehrerer Damen und Herren des Kollegiums einer freundlichen Einladung des Herrn Werkmeister Sturmfels dahier und besichtigten die Saline, wobei die Herren Siedemeister Kögel und Werkmeister Sturmfels in dankenswerter Weise die Führung übernahmen und durch klare, dem Verständnis der Schüle rinnen angepaßte Ausführungen die hochinteressanten Einrichtungen zur Gewinnung des Salzes erläuterten.

Am 25. März fuhr die Klasse IV unter Führung des Flerrn Lehrer Walther nach Frank- furt a. M. zur Besichtigung des Zoologischen Gartens.

Der Gesundheitszustand der Lehrenden war ein recht befriedigender. Bei den Schülern und Schülerinnen kamen in den letzten Monaten viele Erkrankungen an Influenza vor. Namentlich zeigten die unteren und mittleren Klassen längere Zeit große Lücken, und der Unterricht mußte unter den vielen Schulversäumnissen leiden. Im übrigen waren die gesundheitlichen Verhältnisse unserer Kinder gut.

In unserer Schulordnung, die im 1. Jahresbericht Ostern 1906 auf Seite 10 veröffentlicht ist, heißt es:Es soll nicht mehr Schulmaterial mitgebracht werden, als für den Tag erforderlich ist. Wiederholt ist von Schülern unserer Anstalt gegen diese Anordnung verstoßen worden. Wir weisen daher die Eltern unserer Schüler auf die Gefahren hin, welche aus einem zu hohen Gewichte der Schulranzen oder Mappen für die körperliche Entwicklung der Schüler, zumal der unteren Klassen erwachsen. Es ist in dieser Hinsicht einmal von Wichtigkeit, daß die leeren Ranzen oder Mappen und Federkasten leicht sind, ferner, daß die Schüler keinen unnützen Ballast mit sich führen und nur diejenigen Bücher und Schulhefte zur Schule mitbringen, die an dem betreffenden Tage wirklich gebraucht werden. Und das ist an manchem Tage schon gerade genug. Auch sollten die Kinder, namentlich die der unteren Klassen, also bis zur Quarta ein- schließlich, mit Mappen oder Ranzen ausgerüstet sein, die auf dem Rücken getragen werden, da das Tragen an der Hand oder am Arme eine seitliche Verkrümmung zur Folge haben kann. Wie diesem Punkte die fortdauernde Aufmerksamkeit des Lehrerpersonals zugewendet bleiben wird, so ersuchen wir auch die geehrten Eltern um ihre freundliche Unterstützung.

Das Maß der häuslichen Arbeiten der Schüler ist durch das Amtsblatt der Ministerial- abteilung für Schulangelegenheiten vom 23. Februar 1883 streng geregelt und an ganz feste Grenzen gebunden; es soll in der Sexta und Quinta 1, in der Quarta und Untertertia 2, in der Obertertia und Untersekunda 2 ½, in der Obersekunda 3 Stunden den Schultag nicht über- schreiten. Wenn wir für Innehaltung dieses Arbeitsmaßes wachsam Sorge zu tragen bestrebt gewesen sind, so handelte es sich dabei für uns nicht um eine äußerliche Befolgung höherer Anordnungen, sondern darum, daß wir uns mit dem Geiste der Verfügung innerlich verbunden fühlten. Es kann und darf nicht Aufgabe der Schule sein, die ganze Zeit zu belegen; die not- wendige Erholung und vor allem auch die Selbsttätigkeit der Schüler, die zu fördern die Auf- gabe jeder gesunden Erziehung sein muß, würde dabei in verhängnisvoller Weise leiden. Wir bitten deshalb die beteiligten Eltern, falls sie die ihnen angehörigen Schüler und Schülerinnen durch häusliche Arbeiten überlastet erachten, sich mit den Herrn Ordinarien oder mit mir per sönlich in Verbindung zu setzen, damit alsbald Abhilfe geschaffen werden kann.

Den Schülern Privatunterricht erteilen oder eine ständige Beaufsichtigung ihrer häuslichen Arbeiten eintreten zu lassen, widerspricht der pädagogischen Ueberzeugung und den Wünschen des Lehrerkollegiums. Beides rechtfertigt sich nach dem Amtsblatt vom 6. September 1877 nur in ganz seltenen Ausnahmefällen. Der Privatunterricht in denjenigen Fächern, welche Gegenstand des öffentlichen Unterrichts sind, ist nur da am Platze, wo Krankheit oder aber eine andere Schulgattung Lücken hinterließ, die ausgefüllt werden müssen. Sobald es irgend angängig ist, soll man diese Krücken von sich werfen. Die Schüler bleiben in jedem einzelnen Falle ver- pflichtet, von derartigen, aber auch von allen anderweitigen Privatstunden(Musik, Zeichnen usw.) ihren Herrn Ordinarien Mitteilung zu machen, beziehungsweise die Erlaubnis des Rektors ein- zuholen, damit erforderlichenfalls durch Verständigung mit den Eltern dahin gewirkt werden kann, daß die Schüler nicht durch Privatstunden übermäßig belastet werden.