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Von Herrn Oberlehrer Dr. Strecker je ein Exemplar seiner selbst verfaßten Bücher „Sonntagsgedanken eines Politikers«“,„Gedichte“,„Religion und Politik bei Goethe“.
Von den erren Schriftsteller Ludwig Wichmann und Buchhändler Burk dahier je ein Exemplar„Meyers Historisch-Geographischer Kalender 1908“.
Von Frau Sanitätsrat Dr. Cholewa 12 reizende Schweizerlandschaften.
Von Herrn Logisgeber Spöttel eine Nachtschwalbe, 1 Dachs- und 1 Rehbockschädel.
Von Josephine Huber(V) zwei Bücher: 1.„Heute und vor Zeiten“ von P. Scharrelmann; 2.„Erzählungen“ von Christoph von Schmid.
Von verschiedenen Verlagsbuchhandlungen Freiexemplare der an unserer Anstalt ein— geführten Lehrbücher.
Auch für diese wertvollen Zuwendungen sagen wir unseren besten Dank.
6. Bekanntmachungen,
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April 1908, morgens um 9 Uhr.
Die Aufnahmeprüfung findet an demselben Tage von 9 Uhr vormittags an statt.
Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen können noch Montag, den 13. April, morgens von 10—1 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Lutherstraße 10, erfolgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impf-— schein(bei Kindern über 12 Jahren der 2te) vorzulegen. In die Klassen Sexta(VI), Quinta(V), Quarta(IV) und Untertertia(IIIb) können Knaben und Nädchen, in die übrigen Klassen nur Mädchen eintreten.
Die in die unterste Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen in der Regel das ôte Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.
Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben außer dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.
Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mk. 72
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Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.
Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.
Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt-— nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.
Bei Beginn des nächsten Schuljahres, auch zu Anfang eines jeden Halbjahres, werden wir, wie seither, unsern Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel erfolgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jederzeit überzeugen können.
Sämtliche Damen und Herren des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern der Schülerinnen Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind. Während der Unterrichtsstunden selbst kann jedoch eine Besprechung nicht stattfinden.
In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete in der Regel an den Schultagen vormittags von 11—12 Uhr in seinem Amtszimmer, Lutherstrasse 10, zu sprechen.
Bad-Nauheim, den 11. April 1908.
Die Direktion der höheren Bürgerschule: Prof. Dr. Zimmer, Rektor.


