Jahrgang 
1907
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halb veranlaßt, hier nochmals auf§ 4 unserer Schulordnung hinzuweisen und zu bemerken: Wer vom Unterricht aus anderen als gesundheitlichen Gründen befreit sein will, hat dazu vorher die Erlaubnis einzuholen.

In Krankheitsfällen, die das Kind länger als 2 Tage von der Schule fernhalten, empfiehlt es sich, von der Erkrankung des Kindes schon am 2ten, spätestens aber am 3ten Tage der Er krankung eine vorläufige Mitteilung an den Klassenlehrer, bezw. an die Klassenlehrerin gelangen zu lassen. Durch dieses Verfahren lassen sich viele Mißstände beseitigen, die in erhöhtem Maße eintreten, sobald es sich um ansteckende Krankheiten wie Masern, Röteln, Diphtheritis etc. und Maßregeln zur Verhinderung ihrer Ausbreitung handelt. Bei kürzeren, durch Krankheit verur- sachten Versäumnissen genügt eine begründete schriftliche Entschuldigung seitens der Eltern beim Wiedereintritt des Kindes in die Schule.

Die Ferien für das Schuljahr 1907/08 verteilen sich wie folgt:

Osterferien: 21. März bis 7. April.

Pfingstferien: 19. Mai bis 22. Mai.

Sommerferien: 7. Juli bis 4 August.

Herbstferien: 22. September bis 6. Oktober. Weihnachtsferien: 22. Dezember bis 5. Januar 1908. Schuljahrschluß: 8. April 1908.

Das Kuratorium besteht gegenwärtig aus dem Herrn Bürgermeister Dr. Kayser als Vorsitzendem

sowie den Stadtverordneten Aletter 5 Breidenbach Dr. med. Hirsch Dr. med. Homeyer Stadtverordneten Lentz Kreisausschußmitglied Sprengel Stadtverordneten Wörner und dem Rektor der Schule.