Jahrgang 
1907
Einzelbild herunterladen

19

6. Bekanntmachungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April 1907, morgens um 9 Uhr.

Die Aufnahmeprüfung findet an demselben Tage von 9 Uhr YVormittags an statt.

Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen können noch Montag, den 25. März, morgens von 912 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Lutherstraße 10, er- folgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impfschein(bei Kindern über 12 Jahre der 2te) vorzulegen. In die Klassen Sexta(VI), Quinta(V) und Quarta(IV) können Knaben und Mädchen, in die übrigen Klassen nur Mädchen eintreten.

Die in die untersten Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen in der Regel das 9ôte Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den 4 Grundrechnungsarten geübt sein.

Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben außer dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.

Das Schulgeld beträgt für die Klasse 42 jährlich Mk. 72

))))) 84 )) IV)) 96 ) 2)*) Illb)) 1 08 *))*) w w la)) 1 20 ))*) Ilb)) 132

lla 144

Das Schulgeld ermäßigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.

Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.

Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.

Die Eltern, die ihre Kinder unserer Anstalt anvertrauen wollen, machen wir in deren Interesse darauf aufmerksam, dieselben so frühzeitig als möglich, am geeignetsten in unsere unterste Klasse Sexta(VI) eintreten zu lassen, weil hier der französische und lateinische Unter richt beginnt. Ein verspäteter Eintritt führt leicht Zeitverlust herbei.

Bei Beginn des nächsten Schuljahres werden wir, wie seither, unsern Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel er- folgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jeder- zeit überzeugen können.

Sämtliche Damen und Herren des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern der Schülerinnen Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind. Während der Unterrichtsstunden selbst kann jedoch eine Besprechung nicht stattfinden.

In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete in der Regel an den Schultagen vormittags von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer, Lutherstrasse 10, zu sprechen.

Bad-Nauheim, den 20. März 1907.

Die Direktion der höheren Bürgerschule:

Prof. Dr. Zimmer, Rektor.