Jahrgang 
1914
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jahr vollenden. Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nur am Anfang des Schuljahres; dabei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a) Fähigkeit, deutsche Sprache zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die in die Progymnasialabteilungen eintretenden Schüler müssen äusserdem die Fähigkeit nachweisen, lateinische Schrift zu schreiben und zu lesen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens

vorkommenden Wörter. c) Kenntnisse der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur

der Haupttempora. d) Grundzüge der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

5. Nach einer Ministerialverfügung vom 30. Januar 1913, die Schüleraufnahmen betreffend, dürfen die Schülerzahlen von je 40 für die Unterstufe(Vorschule und VIIV), 30 für die mittlere Stufe(UIM-UID) und 20 für die Oberstufe durch Neuaufnahmen in der Regel nicht überschritten werden. Anmeldungen, die über diese Zahlen hinausgehen, sind mit dem Hinweis abzulehnen, dass es wohl in allen Fällen möglich sein wird, die abgewiesenen Schüler anderwärts unterzu- bringen. Damit die davon berührten Eltern rechtzeitig die hiernach erforderlichen Schritte tun können, ist der Anmeldetermin für das neue Schuljahr in den Monat Februar zu verlegen und die Entscheidung über die endgültige Aufnahme der Angemeldeten erst nach Ablauf des Melde- termins zu treffen. Demgemäss haben wir die Anmeldungen von Schülern für das neue S hul- jahr für alle Klassen bereits am 27 Februar d. J. entgegengenommen. Bei der Entscheidung über die Aufnahme finden in erster Linie die am Schulort wohnenden und sodann die nach Lage ihres Wohnortes auf den Schulort angewiesenen Schüler Berücksichtigung.

6. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April. An diesem Tage werden die Aufnahmeprüfungen für die etwa nach dem 27. Februar angemeldeten Schüler abgehalten, und unseren Schülern wird, wie üblich, der Stundenplan mitgeteilt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 21. April, vormittags 8 Uhr.

7. Die Ferien fallen im Schuljahr 1914/15 auf folgende Zeiten: Osterferien 5. April bis 19. April, Pfingstferien 31. Mai bis 7. Juni, Sommerferien 16. Juli bis 12. August, Herbstferien 1. Oktober bis 14. Oktober, Weihnachtsferien 24. Dezember bis 6. Januar.

8. Die Eltern neu eintretender auswärtiger Schüler weisen wir darauf hin, dass sie von der Wahl eines Kost- und Pensionshauses schon vor der Wahl der Direktion Mitteilung zu machen verpflichtet sind($.7 der Schulordnung). Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, wenn von einem Pilegehaus ein nachteiliger Einfluss zu befürchten ist.

9. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel) am Anfang des Schuljahres schrift- lich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen hängt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage ab, ob gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse als wünschenswert erscheinen lassen.(A.B. ı von 1876 und Min-Verf. vom 10. 1. 03.)

10. Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausser- halb der Schule unter den Schulgesetzen Durch die Schulordnung wird von unsern Schülern auch auf der Strasse, dem Schulweg, im Heimatsort, in der Eisenbahn ein anständiges Be- nehmen ausdrücklich verlangt. Wir heben hervor, dass sich Schüler durch unangemessenes Benehmen während der Bahnfahrt strafbar machen und bitten auch die Eltern unserer Schüler und ihreStellvertreter, die Schüler zu einem anständigen Betragen in der Oeffentlichkeit oft und nachdrücklich anzuhalten.

11. Wir halten es für angezeigt, den$ 6 der Schulordnung in Erinnerung zu bringen, wonach Schüler, die an einer ansteckendenKrankheit gelitten haben, oder in deren Haus- stand eine derartige Krankheit geherrscht hat, nur dann wieder zum Unterricht erscheinen dürfen, wenn nach schriftlicher Bescheinigung des behandelnden Arztes die Gefahr der Ansteckung ais beseitigt gelten darf.

12. Wie in unserem letzten Jahresbericht, so bitten wir auch dieses Jahr die Eltern unserer Schüler, der häuslichen Lektüre ihrer Kinder besondere Beachtung zu schenken und uns weiter in der Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur zu unterstützen.