Jahrgang 
1914
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13. Schriftliche Arbeiten.-- Am Anfang eines jeden Schuljahres,(bei wesentlichen Aende- rungen im Stundenplan bei Beginn. derselben) wird den Eltern unserer Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Wir empfehlen def-Eltern recht dringend, sich häufig durch Einsicht in die schriftlichen Leistungen ihrer Söhne von deren Kenntnisstand zu überzeugen und, falls Rück- schritte wahrnehmbar sind, mit dem Fachlehrer, dem Klassenführer oder dem Direktor Rück- sprache zu nehmen.

14. Alle Lehrer der Anstalt sowie der Direktor sind stets gern bereit, mit den Eltern der Schüler die sie betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, und bitten die Eltern, ihren Besuch ein oder zwei Tage vorher durch ihre Söhne bei den in Betracht kommenden Herren anmelden zu wollen, damit Ort und Zeit der Besprechung verabredet werden können und vergebliche Be- suche vermieden werden. Wir würden es sehr bedauern, wenn Eltern aus einer ganz unbe- gründeten Besorgnis, durch Besuche lästig zu fallen, zum Schaden ihrer Söhne versäumen sollten, sich rechtzeitig vertrauensvoll an uns zu wenden.

15. Im Auftrag des Grossh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, bringen wir folgende Verfügung vom 24. April 1911 zur Kenntnis.Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Uebergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Be- schluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mit- arbeit gerade in solchen Fällen ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

Alzey, im März 1914.

Grossh. Direktion der Realschule und des Progymnasiums: Dr. Zulauf.