Jahrgang 
1911
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in 9.

Interesse, das er an der Entwicklung unserer Schule genommen. In der Geschichte des hessi- schen Schulwesens wird sein Name unvergessen bleiben.

3. Prüfungen. Am 10. März fand die regelmässig im Frühjahr abzuhaltende Abschluss- prüfung unter dem Vorsitz des Herrn Geheimen Oberschulrats Nodnagel statt. Ausserdem wurde am 27. September 1910 eine ausserordentliche Abschlussprüfung abgehalten, bei der der Unterzeichnete die Obliegenheiten eines Regierungsvertreters versah.

4. Schulfeiern. Den Sedanstag feierten wir durch einen gemeinsamen Ausflug nach dem Aussichtsturm des Lonsheimer Wäldchens, wo Öberlehrer Völzing in einer Ansprache der Bedeutung des Tages gedachte. Aus Anlass der vierzigsten Wiederkehr dieses vaterlän- dischen Gedenktages hatte die Stadt Alzey auch unsere Schule zu einer gemeinsamen Feier eingeladen, an der sich die vier oberen Klassen mit ihren Lehrern beteiligten, und bei der der Unterzeichnete die Festrede hielt. Der Geburtstag Sr. K. Hoheit des Grossherzogs wurde am Nachmittag des 24. November im Kasinosaale gefeiert, wobei Professor Kinkel die Festrede hielt und über den ethischen Bildungswert der Naturwissenschaften sprach. Die Feier des Ge- burtstages Sr. Maj. des Kaisers fand durch Ansprachen und Deklamationen in den Klassen statt.

5. Geschenke. Auch in diesem Jahre wurde unsere Schule mit wertvollen Geschenken bedacht. Besondere Erwähnung verdient eine prachtvolle Kaiserbüste, die uns von dem Vater ehemaliger Schüler, dessen Namen wir nicht nennen sollen, gestiftet wurde. Ihm und allen anderen Gebern sei an dieser Stelle herzlichst gedankt.

G. Bekanntmachungen.

1. Zum Eintritt in die unterste Vorschulklasse sind Knaben berechtigt, welche vor dem 30. September dieses Jahres das 6. Lebensjahr zurücklegen.

2. In die unterste Realschulklasse(Sexta) werden Knaben aufgenommen, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Nur bei genügender leiblicher und geistiger Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum 30. Sep- tember ihr 9. Lebensjahr vollenden Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nur am Anfang des Schuljahres; dabei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die in die Progymnasialabteilung eintretenden. Schüler müssen ausserdem die Fähigkeit nachweisen, lateinische Schrift zu schreiben und zu lesen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Anmeldungen von Schülern für das neue Schuljahr für alle Klassen werden Mittwoch den 5. April, vormittags von 812 Uhr auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegen- genommen.

4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 24. April. An diesem Tage werden die Aufnahmeprüfungen für die etwa nach dem 5. April angemeldeten Schüler abgehalten und unseren Schülern wie üblich der Stundenplan mitgeteilt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 25. April, vormittags 8 Uhr.

5. Die Eltern neu eintretender auswärtiger Schüler weisen wir darauf hin, dass sie von der Wahl eines Kost- und Pensionshauses schon vor der Wahl der Direction Mitteilung zu machen verpflichtet sind($S 7 der Schulordnung). Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl Einspruch zu erheben, wenn von einem Pflegehaus ein nachteiliger Einfluss zu befürchten ist.

6. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel) am Anfang des Schuljahres schrift- lich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen hängt von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage ab, ob gute Befähigung, tüchtiges Streben und