Jahrgang 
1911
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Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichtsschreiberprüfung; 5) zum Eintritt in den Be- ruf des Geometers I. Klasse; 6. zur Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach.

b) Das Abschlussexamen nach einjährigem Besuch der Unter-Sekunda:

1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; 2. zum Intendantursubalterndienst beim Heere; 3. zu den Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handels-Marine; 4. zur Zulassung als Zivilsupernumerar bei der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft.

c) Das Zeugnis über Versetzung nach Unter-Sekunda: zur Zulassung zum mittleren Post- und Telegraphendienst.

Weiter befreit das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Ober-Tertia von der Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungsschule.

Ausserdem berechtigt das Zeugnis zur Reife für Prima:

l. die Realschüler zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule.

II. die Progymnasiasten: 1. zum prüfungslosen Eintritt in die Unterprima eines hessischen Gymnasiums; 2. zum Apothekerberuf; 3. zur Zulassung zur Fähnrichs- und Seeka- dettenprüfung.

Das zum Uebertritt in ein Volksschullehrerseminar erforderliche Mass von Kenntnissen wird in der Regel erst bei den nach Prima versetzten Schülern, nicht aber bei den nach bestandener Abschlussprüfung aus Untersekunda austretenden Schülern vorhanden sein. Uebrigens ist die Aufnahme in ein Volksschullehrerseminar auch für Untersekundaner, die die Abschlussprüfung bestanden haben, und für Obersekundaner, die sich die Reife für Prima er- worben haben, von dem Bestehen einer mündlichen und schriftlichen Prüfung abhängig. Bei der Verschiedenheit der in Betracht kommenden Lehrpläne ist das Bestehen dieser Prüfung ohne besondere Vorbereitung nicht möglich; worauf sich.die._Aufnahmeprüfung des Volksschullehrer- seminars erstreckt, ist aus dem Jahresbericht von 1907 ersichtlich.

F. Zur Geschichte der Anstalt.

ı. Das Schuljahr 1910/11 begann am 4. April 1910 und endigt am 8. April 1911.

2. Personalnachrichten. Mit Beginn des verflossenen Schuljahres wurde Öberlehrer Richter, der mehrere Jahre unserer Anstalt angehörte und uns durch die Neuordnung und zweckmässige Ergänzung unserer physikalischen Sammlung zu besonderem Danke verpflichtete, an die höhere Mädchenschule in Offenbach versetzt. An seine Stelle trat Lehramtsassessor Wilhelm Fink. Durch Allerhöchstes Dekret vom 20. April 1910 wurde Lehramtsassessor Karl Becker zum Öberlehrer ernannte Am 24. Mai wurde dem Lehramtsassessor Joseph Levy von der philosophischen Fakultät der Universität Halle die Doktorwürde verliehen. Zu achtwöchigen militärischen Uebungen waren Oberlehrer Dr. Emmel im Juni und Juli, und Lehr- amtsassessor Scheerer im August und September einberufen. Beide Herren wurden durch Lehramtsassessor Egelhof, der Volontär an unsrer Schule ist, vertreten. Oberlehrer Völzing nahm an einem archäologischen Anschauungskursus teil, der vom 17. bis 25. Mai dauerte. Zum Besuch eines naturwissenschaftlichen Fortbildungskursus, der an dem Realgymnasium in Darm- stadt unter Leitung des Herrn Geh. Schulrats Münch abgehalten wurde, war der Unterzeichnete vom 19. bis 24. September beurlaubt und wurde während dieser Zeit von Professor Parten- heimer in den Direktionsgeschäften vertreten.

Von den Eltern unserer freiprotestantischen Schüler wurde an uns die Bitte gerichtet, ihren Söhnen freiprotestantischen Religionsunterricht erteilen zu lassen. Diesem Gesuch haben wir entsprochen, und Grossh. Ministerium des Innern hat am 1. Dezember 1910 die Genehmig- ung erteilt, dass der freiprotestantische Religionsunterricht an unserer Schule dem Prediger Walbaum in Alzey übertragen werde.

Am 14. Juli verschied Herr Geheimrat Dr. Eisenhuth, der hochverdiente und allver- ehrte Vorsitzende der Schulabteilung im Grossh. Ministerium des Innern. Auch unsere Anstalt hat besondere Veranlassung, des Verstorbenen in Dankbarkeit zu gedenken für das grosse