Jahrgang 
1911
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tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Verleihung im öffentlichen Interesse als wünschenswert erscheinen lassen(A. B. ı von 1876 und Min.-Ver. vom 10. 1. 03).

7. Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausser- halb der Schule unter den Schulgesetzen. Durch die Schulordnung wird von unsern Schülern auch auf der Strasse, dem Schulweg, im Heimatsort, in der Eisenbahn ein anständiges Be- nehmen ausdrücklich verlangt. Wir heben hervor, dass sich Schüler durch unangemessenes Benehmen während der Bahnfahrt strafbar machen und bitten auch die Eltern unserer Schüler und ihre Stellvertreter, die Schüler zu einem anständigen Betragen in der Oeffentlichkeit oft und nachdrücklich anzuhalten.

8. Wir halten es für angezeigt, den$ 6 der Schulordnung in Erinnerung zu bringen, wonach Schüler, die an einer ansteckenden Krankheit gelitten haben, oder in deren Hausstand eine derartige Krankheit geherrscht hat, nur dann wieder zum Unterricht erscheinen dürfen, wenn nach schriftlicher Bescheinigung des behandelnden Arztes die Gefahr der Ansteckung als beseitigt gelten darf.

9. Unter Hinweis auf die Massregeln zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundlitteratur, die in der Tagespresse schon oft und so ausführlich behandelt wurden, dass wir es nicht für nötig halten, in unserem Jahresbericht noch weiter darauf einzugehen, bitten wir die Eltern unserer Schüler, der häuslichen Lektüre ihrer Kinder besondere Beachtung zu schenken und an- stössige Bücher alsbald an uns abliefern zu wollen. Wir verfolgen hierbei nicht etwa den Zweck, die Schüler wegen dieser Lektüre zu bestrafen, sondern diese schädlichen Bücher der weiteren Circulation zu entziehen und womöglich die Stelle ausfindig zu machen, von der aus diese Bücher verbreitet wurden. Wenn uns die Eltern in diesem Bestreben unterstützen, hoffen wir, allmählich die Quellen zu verschliessen, aus denen so viele sittliche Gefahren für unsere Kinder entspringen Um andererseits dem durchaus berechtigten und von uns erwünschten Lesebe- dürfnis unserer Schüler gebührend Rechnung zu tragen, werden wir der Schülerbibliothek unaus- gesetzt unsere Aufmerksamkeit schenken und für passende Ergänzung und Bereicherung derselben Mittel zur Verfügung stellen und flüssig zu machen suchen.

10. Alle Lehrer der Anstalt sowie der Direktor sind stets gern bereit, mit den Eltern der Schüler die sie betreffenden Angelegenheiten zu besprechen und bitten die Eltern, ihren Besuch ein oder zwei Tage vorher durch ihre Söhne bei den in Betracht kommenden Herren anmelden zu wollen, damit Ort und Zeit der Besprechung verabredet werden können und vergebliche Be- suche vermieden werden Wir würden es sehr bedauern, wenn Eltern aus einer ganz unbe- gründeten Besorgnis, durch Besuche lästig zu fallen, zum Schaden ihrer Söhne versäumen sollten, sich rechtzeitig vertrauensvoll an uns zu wenden.

Alzey, im März 1911.

Grossh. Direction der Realschule und des Progymnasiums: Dr. Zulauf.