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14. Klein, Erich 24. Schmitt, Karl 4. Herrmann, Jakob
15. Klump, Konrad 25. Schön, Hans 5. Holschneider, Friedrich 16. Krämer, me 26. Stegmaier, Clemens 6. Jost, Hermann
17. Kronenberger, Philipp 27. Weinmann, Paul. 7. Klump, Franz
18. Loos, Otto 8. König, Rudolf
19. Maurer, Friedrich VIIlb 9. Löwenstein, Friedrich, a, 20. Partenheimer, Jakob r 10. Pfund, Oswald
21. Rullich, Hans 1. Becker, Karl 11. Schmitt, Walter
22. Schell, Georg 2. Dieterich, Hermann 12. Schwarz, Erich
23. Schmitt, Ernst, Albig 3. Erckmann, Heinrich 13. Stocksieker, Gustav.
3. Entlassen
wurden aus Obersekunda mit dem Reifezeugnis für die Unterprima einer Oberrealschule oder eines Gymnasiums und dem Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst:
a. Ostern 1905: ı. Otto Adam aus Alzey, 15°/s J., Oberrealschule. 2. Georg Faust aus Erbes-Büdesheim, 16 J., Postfach. 3. Otto Hirschbrandt aus Erbes-Büdesheim, 16 J., Gymnasium. 4. Heinrich Hofmann aus Framersheim, 16 J., Gymnasium. 5. Heinr. Rein- heimmer aus Alzey, 17 J., Geometer. 6. Friedrich Sandels aus Framersheim, 16_J., Gym- nasium. 7. Richard Weidmann aus Framersheim, 16 J., Oberrealschule. 8. Joh. Zimmer- mann aus Dautenheim, 17'/, J., Oberrealschule.
Das Reifezeugnis für die Unterprima einer Oberrealschule erhielten, nachdem sie sich bereits ein Jahr vorher das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Militärdienst durch das Abschluss- examen erworben hatten: 1. Jakob Blass aus Dautenheim, 17 J., Oberrealschule. 2. Heinrich Schlosser aus Alzey, 15°/s J., Zahnarzneikunde.
b. Herbst 1905: ı. Wilh. Lindenschmit aus Alzey, 17'/ı J., Gymnasium. 2. Fried- rich Stüber aus Bechtolsheim, 17'/s J., Eisenbahnfach.
+0% E. Schuleinrichtungen.
1. Übertritt aus dem Progymnasium in die Realschule. Übertritte aus Progymnasial- abteilungen in Realabteilungen können nicht während eines Sommer- oder Winterhalbjahres er- folgen, sondern nur bei Beginn eines solchen. Die Übertritte sind vor Beginn des Halb- jahres anzumelden. Für Mittel- und Oberklassen ist der Übertritt ausserdem von dem Nach- weis abhängig, dass der Schüler sich in den den Gymnasiasten nicht zugänglichen Uhnterrichts- fächern genug Kenntnisse angeeignet hat, um in diesen Fächern mitarbeiten zu können.
2. Errichtung einer reinen Gymnasialklasse. Durch Min.-Verf. v. 24. März 1905 wurde genehmigt, dass unsere damalige Progymnasial-Sexta von Ostern 1905 ab bei Teilung der Klasse V als Giymnasialklasse mit Gymnasiallehrplan weitergeführt werde. Der Uhnterrichtsplan der Gymnasial-Quinta(VG) des Jahres 1905 ist aus der Unterrichtsverteilung S. 4 zu ersehen. Von Ostern 1906 an erhält die Klasse als Gymnasial-Quarta folgenden Unterricht: 2 St. Religion, 3 St. Deutsch, 8 St. Lateinisch, 5 St. Französisch, 2 St. Geschichte, 2 St. Geographie, 4 St. Mathematik, 2 St. Naturkunde, 2 St. Zeichnen, 2 St. Turnen, 2 St. Gesang.
3. Schriftliche Arbeiten. Die Zeiten, zu welchen sich die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden zu Anfang eines jeden Halb- jahres bekannt gegeben. Wir empfehlen den Eltern unserer Schüler, sich durch Einsicht in die schriftlichen Leistungen ihrer Söhne von deren Kenntnisstand zu überzeugen und falls Rückschritte wahrnehmbar sind, mit dem Fachlehrer oder Klassenführer Rücksprache zu nehmen.
4. Übergang von der Realschule in das Schullehrerseminar. Zur Beantwortung mehr- fach aus Elternkreisen an uns gerichteter Anfragen geben wir folgendes bekannt. Auch für solche Realschüler, die nach einjährigem Besuch der Ilb die Abschlussprüfung bestanden oder nach erfolgreichem Besuch der Ila das Zeugnis der Primareife erlangt haben, ist die Aufnahme in ein Schullehrerseminar von dem Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Auf- nahmeprüfung abhängig. Diese erfolgt auf Grund der Prüfungsordnung vom 10. Januar 1876, veröffentlicht im Regierungsblatt No. 4 v. J. 1876. Sie erstreckt sich unter anderm auf Religion, deutsche Grammatik(Kenntnis der Wortarten, Biegung der Ding-, Eigenschafts- und Zeit-


