Jahrgang 
1904
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3. Schulordnung. Da im letzten Jahre wiederholt über das Verhalten einzelner Schüler ausserhalb der Schule, z. B. auf der Strasse, in der Eisenbahn, in der Kirche, Klage geführt worden ist, so machen wir von neuem darauf aufmerksam, dass die Schüler auch ausserhalb der Schule auch während der Ferien unter den Schul- gesetzen stehen. Unsere Schulordnung verlangt ausdrücklich($ 11), dass der Schüler einer höheren Lehranstalt sich durch Sittlichkeit, Bescheidenheit, Wohl. anständigkeit auch in seinem Auftreten nach aussen der Schule stets würdig erweise. Je mehr die Schüler ausserhalb der Schule und ausser der Schulzeit unserer Aufsicht entzogen sind, um so dringender bitten wir die Eltern und deren Stellver- treter, zur Erfüllung vorstehender Forderung mitzuwirken.

4. Rechtschreibung. Im Interesse der einheitlichen deutschenRecht- schreibung ist durch Min.-Verf. vom September 1903 bestimmt worden, dass im Schul- unterricht nur noch diejenigen Doppelschreibungen angewandt werden dürfen, die in das Amtliche Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch der preussi- schen Kanzleien(Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1903, Preis 10 Pig.) aufgenommen worden sind.-Wie.diese' Vorschrift für die Lehrer verbindlich ist, so bitten wir auch alle diejenigen, unter deren Aufsicht und Anleitung die Schüler ihre Hausaufgaben anfertigen, sich nach ihr zu richten.

5. Unterrichtszeit. Einem Ansuchen der grossen Mehrzahl der Eltern unserer Schüler entsprechend, hatte das Grossh. Ministerium auf Antrag der unterzeichneten Direktion durch Verf. vom 23. März 1903 genehmigt, dass mit Beginn des Schuljahres 1903/1904 der grundsätzliche Vormittagsunterricht(von 812 Uhr 50(45), Nachmittagsunterricht an zwei Tagen) zur Probe auf die Dauer eines Jahres eingeführt werde. Da die neue Einrichtung sich im Laufe des Probejahres bewährte und die Eltern unserer Schüler sich mit 220 von 249 Stimmen für die neue Einrichtung erklärten, so stellten wir den Antrag, dass die neue Unterrichtszeit endgültig genehmigt werde. Durch Min.-Verf. vom 11. März 1904 ist diesem Antrag Folge gegeben worden.

6. Ferien. Die Ferien fallen im Schuljahr 1904/1605 auf folgende Zeiten: Pfingstfierien vom 22. bis 25. Mai, Sommerferien vom 3. bis 31. Juli, Herbst- ferien vom 25. September bis 9. Oktober, Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1904 bis 4. Januar 1905, Osterferien vom 13. bis 30. April 1905.

F'. Zur Geschichte der Anstalt.

1. Das Schuljahr 1903/1904 begann am 20. April 1903 und endigt am 23. März 1904.

2. Personalangelegenheiten. Durch Allerhöchstes Dekret vom 30. März 1903 wurde der Lehramtsassessor Gustav Nennstiel zum Oberlehrer an der Realschule und dem Progymnasium ernannt.

Gustav Nennstiel, geboren am 11. Juli 1876 zu Giessen, besuchte die Vorschule der Realschule seiner Heimatsstadt und von Ostern 1885 ab das Realgymnasium daselbst, das er Ostern 1894 mit dem Zeugnis der Reife verliess. Er widmete sich zu Giessen dem Studium der Mathematik und Physik und bestand(März 1898 die Prüfung für das höhere Lehramt. Nachdem er 1 Jahr dem am Gymnasium zu Giessen bestehenden päda- gogischen Seminar angehört hatte, ging er. Ostern 1899 als Volontär an das Realgymnasium zu Mainz. Gileich- zeitig nahm er eine Lehrerstelle an der Schickertschen Realschule an. Ostern 1900 wurde er'zum Lehramts- assessor ernannt und ist seit dieser Zeit an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey tätig.

Durch Min.-Verf. vom 31. März 1903 wurde dem Lehramtsakzessisten Ludwig Horst(Darmstadt) die provisorische Verwaltung einer Lehrerstelle an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey übertragen. Durch Min.-Verf. vom 2. April 1903 wurde der Schulverwalter Johann Hoffmann von seiner Stelle an unserer Anstalt abberufen; er wurde mit Beginn des neuen Schuljahres mit der provisorischen Verwaltung einer Lehrer- stelle an der Präparandenanstalt zu Wöllstein betraut. Durch Allerhöchstes Dekret vom 9. April 1903 wurde der Oberlehrer an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey Otto Weissgerber zum Oberlehrer an der höheren Bürgerschule(Mädchenschule) zu Alzey und zu ihrem Leiter mit dem AmtstitelRektor ernannt. Durch Min.-Verf. vom 17. April 1903 wurde dem Lehramtsakzessisten Joseph Franz(Mainz) die provisorische Verwaltung einer Lehrerstelle an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey mit