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Ostern 1903: ı. Friedrich Diefenthäler aus Albig, 16 J., Landwirt. 2. Friedrich Egelhof aus Bechenheim, 15'/s J., Seminar. 3. Wilhelm Keipper aus Wäallertheim, 16 J., Seminar. 4. Friedrich Höcker aus Alzey, 15 J., Kaufmann. 5. Joseph Proempeler aus Alzey, 15 J., Kaufmann. 6. Richard Strauss aus Erbes-Büdesheim, 15 J., Kaufmann. Ausserdem bestand die Abschlussprüfung und besuchte die Schule weiter: Max Martin aus Alzey.
Herbst 1903: ı. Ludwig Becker aus Biebelnheim, 19 J., Postfach. 2. Ludwig Fritz aus Alzey, 16 J., Kaufmann. 3. HeinrichMaschmann aus Erbes-Büdesheim, 16'/a J., Postfach. 4. Karl Seitz aus Alzey, 17 J., Kaufmann.
Ostern 1904: 1. Ludwig Baum aus Alzey, 16 J., Metzger. 2. Hermann Dietz aus Alzey, 16 J., Finanzfach. 3. Karl Eckelhöfer aus Alzey, 16!/s J., Bankfach. 4. Alfred Koch aus Alzey, 15'/, J., Bankfach. 5. Friedrich Pfannebecker aus Flomborn, 16 J., Landwirt. 6. Wilhelm Schäfer aus Armsheim, 17 J., Postfach. 7. Siegfried Straus aus Göllheim, 14°/sJ., Kaufmann. ‚8. Otto Weinmann aus Alzey, 15!/s J., Kauf- mann. Die Schule besuchen weiter: 9.. Jakob Blass aus Dautenheim. 10. Heinrich Schlosser aus Alzey.
E. Schulorganisation.
1. Berechtigungen. Zur Beantwortung vieler von den Eltern unserer Schüler an uns gerichteten Fragen stellen wir hier die'mit dem Besuch der Realschule und des Pro- gymnasiums verbundenen Berechtigungen kurz zusammen.
a. Mit dem einjährigen Besuch der Obertertia ist de Befreiung von der Fortbildungsschule verbunden.
b. Das Bestehen der Abschlussprüfung nach einjährigem Be- such der Untersekunda berechtigt die Realschüler und die Progymnasiasten: 1. zum Besuch der Obersekunda; 2. zum einjährig-freiwilligen Dienst: 3. zur Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie in dem hessischen Finanzfach; 4 zum Intendantursubalterndienst beim Heere; 5. zum Vorbereitungsdienste für de Gerichtsschreiberprüfung; 6. zum Maschinisten- und Ingenieurdienst bei der Kaiserlichen und Handelsmarine; 7. zum Dienst als Zivilsupernumerar im preussisch#hessischen Eisenbahndienst; 8. nur die Progymnasiasten: zum Apothekerberuf.
Anmerkung: Für 3, 5,.7 und 8 ist zwar nur die Reife für Obersekunda erforderlich, die auch ohne Abschlussprüfung erlangt werden kann; da aber die an einer Realschule oder einem Progymnasium erworbene Reife für Obersekunda nicht zugleich zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt, vielmehr diese Berech-
tigung für die Schüler der IIb von dem Bestehen der Abschlussprüfung abhängig gemacht ist, so empfiehlt es
sich für diejenigen Schüler, welche nach Durchlaufen der Ilb einen der unter 3, 5, 7 und 8 genannten Berufe
wählen wollen, sich der Abschlussprüfung zu unterziehen Im Interesse der Erlangung einer gründlichen Vor- bildung raten wir jedoch allen Schülern, die noch in jugendlichem Alter stehen und nicht durch häusliche Ver- hältnisse gezwungen sind, möglichst früh in einen bürgerlichen Beruf einzutreten, auch wenn sie die unter 3—8 genannten Berufe wählen, die Realschule bezw. das Progymnasium ganz zu durchlaufen.
Der erfolgreiche Besuch der Obersekunda berechtigt auf Beschluss des Lehrerrates ohne besondere Prüfung:
1. zum Eintritt in die Prima einer Oberrealschule bezw. eines G ym- nasiums; 2. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst; 3. zum Reichs- bankdienst; 4. zum Eintritt in den Beruf des Geometers I. Klasse.
Ferner nur de Progymnasiasten:
5. zum Studium der Zahnarzneikunde; 6. zum Studium der Tierheilkunde; 7. zur Zulassung zur Rossarztschule:sund Rossarztprüfung; 8. zur Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung.
2. Uebertritt aus dem Progymnasium in die Realschule. Uebertritte aus Progymnasialabteilungen in Realabteilungen können nicht während eines Sommer- ‘oder Winterhalbjahres erfolgen, sondern nur bei Beginn eines solchen. Die Uebertritte sind vor Beginn des Halbjahres anzumelden.


