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Hindenburg am 15. X. hielt Studienrat Schnellbächer. bei der Gefallenengedenkfeier(19. X1.) Studienassesor Neidlinger, bei der Feier des 75. Geburtstages des Hess. Staatspräsidenten Karl Ulrich(28. 1. 28) der unterzeichnete Oberstudiendirektor.
Unsere Schüler hatten Gelegenheit, folgende lehrreiche Filme zu sehen: Das Volk der schwar- zen Zelte(5. IX.), Erste Hilfe bei Unglücksfällen(5. X1.), Goslarer Tagung des V. D. A.(1. III. 28). Die protestantischen Schüler besuchten außerdem einen Film, der die evangelische Bewegung in Sie- benbürgen zeigte(22. Xl.). Mehrere Klassen wohnten verschiedenen Aufführungen im Mainzer Stadt- theater bei. Die OI besichtigte wiederum die Einrichtungen des Fernsprechamtes.
Unseren Tagesausflug unternahmen wir am 28. VIII., kleinere Spaziergänge in die Umgebung Alzeys am 4. V. und 23. IX. 27, ferner einen ganztägigen Ausflug mit allen Klassen gemeinsam am 28. X. von Börrstadt durch das Wildensteinertal über den Donnersberg nach Dannenfels und Kirchheim- bolanden und am 20. Ill. 28 von Frei-Laubersheim über den Rheingrafenstein und die Altebaumburg nach Münster am Stein und Kreuznac.: Dank dem gütigen Entgegenkommen der Kurdirektion zu Bad Münster am Stein konnten wir die dortigen Trink- und Badeanlagen, sowie das Siedewerk be- sichtigen.
Die schriftliche Reifeprüfung fand am 6&.—11. Februar, die mündliche Reifeprüfung am 7. 1. 28 unter dem Vorsitz des zum Regierungsvertreter ernannten Oberstudiendirektors statt. Acht Schü- ler bestanden die Prüfung. Sie widmen sich den verschiedensten Berufen. Diese Möglichkeiten der Berufswahl zeigen. wie die Aufbauschule als gleichwertig anerkannte höhere Schule neben die an- deren Vollanstalten getreten ist.
Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr fand am 29. März 1928 statt.
V. Mitteilungen an die Eltern.
Der Unterricht beginnt Montag, den 23. April 1928, vormittags 8U; Uhr. Die Aufnahmeprüfun- gen haben bereits am Ende des vorigen Schuljahres stattgefunden.
Die Ferienordnung für das Schuljahr 1928,29 ist folgende:
Pfingstferien: Sonntag, den 27. Mai bis Sonntag, den 5. Juni.
Sommerferien: Samstag, den 15° Juli bis Sonntag, den 12. August.
Herbstferien: Sonntag, den 22. September bis Sonntag, den 7. Oktober.
Weihnachtsferien: Sonntag, den 25. Dezember bis Sonntag, den 6. Januar.
Freistellen werden auf Nachsuchen und bei Nachweis der Bedürftigkeit nur an begabte und strebsame Schüler verliehen, die innerhalb und außerhalb der Schule gutes Betragen zeigen. Befrei- ungen von Kostgeld können nur bei Durchschnittsnote 2 und nur an hessische Schüler gewährt wer- den. Die Gesuche um Befreiung von Schul- oder Kostgeld müssen jedes Jahr erneuert werden; diesbezügliche Vordrucke werden den nach ihren Leistungen in Betracht kommenden Schülern zu Beginn des Schuljahres auf Wunsch mitgegeben.
Das Schulgeld beträgt monatlich 17,50 R.-Mk., also jährlich 210 R.-Mk. Bei gleichzeitiger Schul- ausbildung von 2 und mehr Geschwistern ermäßigt es sich wie folgt:
bei 2 Geschwistern auf je 14,50 R.-Mk. „5"„„ 11,50" " 4""[7 9g,—” ">"”” 6,50" „ 6 u.mehr„„" nn"
Schüler, deren Geschwister irgendwelche andere Schulen- auch Volksschulen- besuchen, haben Anspruch auf Ermäßigung des Schulgeldes. Fachschulen u. dgl. können nur berücksichtigt werden, wenn die Schüler während des ganzen Jahres mindestens 18 Wochenstunden Unterricht erhalten. Es liegt im Interesse der Eltern, die entsprechenden Bescheinigungen der Schulvorstände sich schon in den Osterferien zu verschaffen u. sofort bei Beginn des Schuljahres vorzulegen, damit die Direktion das Schulgeld richtig ansetzen kann. Den Schülern werden vor Beginn des neuen Schuljahres Vor- drucke zur Festsetzung des Schulgeldes mitgegeben.
An jedem letzten Montag im Monat wird das Schulgeld, dessen Höhe aus dem Schulgeldzettel ersichtlich ist, von dem Rechner in der Schule erhoben, soweit es nicht‘ vorher überwiesen oder einge- zahlt wurde.


