Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat laut Verfügung des Ministeriums für Kultus und Bildungs- wesen sofort nach Ablauf des Fälligkeitsmonats Mahnung und eventuelle Einleitung des Beitrei- bungsverfahrens zu erfolgen. In Notfällen ist bei der Direktion ein Stundungsgesuch einzureichen, jedoch so zeitig, daß vor Ablauf der Mahnfrist darüber entschieden werden kann.
Das Kostgeld ist in monatlichen Raten voraus zu entrichten.
An jedem ersten Montag im Monat werden 25,— R.-Mk. Kostgeld in der Schule erhoben. Beson- dere Aufforderung zu diesen Zahlungen ergeht künftig nicht mehr. Die Zahlungstermine müssen pünktlich eingehalten werden, andernfalls kann eine weitere Verabreichung von Kost nicht mehr er- folgen. Ist den Eltern aus irgend einem Grunde ausnahmsweise einmal die Zahlung zu den festge- setzten Zahlungsterminen nicht möglich, so hat der Schüler der Direktion schriftliche Bescheinigung les Vaters oder seines Stellvertreters vorzulegen, wann die Erledigung erfolgen wird. Die genaue Abrechnung über die Verpflegungskosten jedes einzelnen Schülers findet am Ende des Schuljahres statt.
Fallen die genannten Zahlungstermine in die Ferien, so sind die betreffenden monatlichen Schul- oder Kostgeldbeträge an die Aufbauschulkasse Alzey(Postscheckkonto Ludwigshafen a. Rh. Nr. 7141 und Konto bei der Kreissparkasse Alzey) rechtzeitig zu entrichten.
Postsendungen von Schul- oder Kostgeld bitten wir nicht an die Aufbauschule oder die Direk- tion, sondern nur an die Aufbauschulkasse Alzey zu richten.
Die Miete für Wohnung im Schülerheim von 50 R.-Mk. jährlich wird in zwei Zielen erhoben. Jeder Schüler ist zur Führung und Vorlegung eines Quittungsbuches für die Kost- und Mietkasse ver- pflichtet, ebenso ist bei jeder Schulgeld-Barzahlung der Schulgeldzettel mitzubringen.
Alle Schüler müssen mit Turnschuhen versehen sein. Ueber die anzuschaffenden Bücher und Hefte ist den Klassen vor den Osterferien Mitteilung gemacht worden.
Es empfiehlt sich. daß die Eltern sich im Laufe des Schuljahres, aber nicht erst knapp vor der Versetzung, nach den Leistungen und dem Betragen ihrer Söhne erkundigen. Um Fehlgänge zu vermeiden, bitten wir solche Besuche einige Tage vorher dem betreffenden Fachlehrer, Klassenfüh- rer oder dem Direktor anzumelden. Andernfalls kann in der Regel keine Auskunft erteilt werden..
Auswärtige Schüler haben vor der Wahl einer Wohnung in der Stadt u. vor jedem Wohnungs- wechsel die Genehmigung des Direktors einzuholen.
Jede Versäumnis von Lehrstunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten außer in beglaubig- ten Notfällen oder infolge unvermeidlicher Hindernisse ist stral"ar, wenn nicht vorher bei dem Di- rektor oder dem Klassenführer Urlaub eingeholt isng zu machen. Von den nicht im Elternhaus woh- ‘einen Tag fehlen, so ist der Schule alsbald Mitteilut. Muß ein Schüler wegen Erkrankung länger als nenden Schülern kann Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Auch in dem kommenden Schuljahre sollen wieder sämtliche Schüler gegen Unfälle beim Schul- besuch versichert sein. Die Beiträge betragen für jeden Bewohner des Schülerheims jährlich 1,20 R.-Mk., für die übrigen Schüler 0,70 R.-Mk.
Wir empfehlen den Eltern, die Geldausgaben ihrer Söhne zu überwachen. Wo Begleichung des Schul- und Kostgeldes, sowie der Bücherrechnungen und del. nicht durch Überweisung stattfindet, bit- ten wir die Eltern, sich die Schulgeldzettel, die Kost- und Mietgeld-Quittungsbücher und andere quit- tierte Rechnungen vorlegen zu lassen, im Zweifelsfalle aber bei der Schule anzufragen, ob durch sie irgendwelche Sonderausgaben erwachsen sind. Wir raten dringend, etwaiges Taschengeld der Schü- ler nicht zu reichlich zu bemessen, da es gerade die auswärtigen Schüler zu Verschwendung und Unfug verleitet.
Alzey. im März 1928.
Die Direktion der Aufbauschule:
Dr. Streuber, Oberstudiendirektor.


