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Alle Prüflinge bestanden. Wir verabschiedeten uns von ihnen in einer nicht öffentlichen Feier am 28. März. Der Unterricht wurde am 1. April geschlossen. Am 1. und 2. April fand die Aufnahmeprüfung für das kommende Schuljahr statt.
Seit Beginn des jetzt schliessenden Schuljahrs 1926/27 besitzt die Aufbauschule Alzey zum erstenmal ihre 6 Klassen UIIl bis Ol. Mit Schluss dieses Schuljahres haben wir zum erstenmal unseren abgehenden Schülern das Zeugnis der Reife aushändigen können. Die kritischen Jahre der Ungewissheit, denen die augenblicklich schwachen Oberklassen zuzu- schreiben sind, sind vorüber. Je mehr der Gedanke der Aufbauschule in der Bevölkerung Wurzel zu fassen, je mehr die neue Schulart durch unbehinderte Auslese und Förderung der Begabten ihre hohe Aufgabe zu erfüllen vermag, um so gesicherter wird ihr Bestand, um so verheissungsvoller ihre Zukunft sein. Ein neues reiches Arbeitsfeld breitet sich vor uns aus. Mögen alle, denen es vergönnt ist, hier zu wirken, stets sich dessen bewusst bleiben, dass ihre mühevolle Arbeit im besten Sinne des Wortes Dienst ist am deutschen Volke.
VI, Mitteilungen an die Eltern.
Der Unterricht beginnt Montag, den 25. April 1927, vormittags 8'/, Uhr. Die Auf- nahmeprüfungen haben bereits am Ende des vorigen Schuljahres stattgefunden. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1927/28 ist folgende: Pfingstferien: Sonntag, den 5. Juni bis Sonntag, den 12. Juni. Sommerferien: Samstag, den 16. Juli bis Sonntag, den 14. August. Herbstferien: Sonntag, den 25. September bis Sonntag, den 9. Oktober. Weihnachtsferien: Donnerstag, den 22. Dezember bis Mittwoch, den 4. Januar.
Freistellen werden auf Nachsuchen und bei Nachweis der Bedürftigkeit nur an begabte und strebsame Schüler verliehen, die innerhalb und ausserhalb der Schule gutes Betragen zei- 'gen. Befreiungen von Kostgeld können nur bei Durchschnittsnote 2 und nur an hessische Schüler gewährt werden. Die Gesuche um Befreiung von Schul- oder Kostgeld müssen jedes Jahr erneuert werden; diesbezügliche Vordrucke werden den nach ihren Leistungen in Betracht kommenden Schülern auf Wunsch mitgegeben. Die Befreiungen sind widerruflich und können auch im Laufe des Schuljahres zurückgenommen werden, wenn Leistungen oder Betragen des Inhabers zu beanstanden sind. An Schüler, die neu in die Schule eintreten, werden Freistellen im ersten Jahr nur bei besonderer Begabung und Bedürftigkeit vergeben.
Das Schulgeld ist mit Wirkung vom 1. April 1927 auf monatlich 17,50 RM., also jährlich 210 RM. festgesetzt worden. Bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 und mehr Geschwistern ermässigt es sich wie folgt:
bei 2 Geschwistern auf je 14,50 RM.
„ 3„”” 11,50„ „ 4”„„ 9I,—„ „ 5”„” 6,50” „ 6 u. mehr””[2 4, Base” Schüler, deren Geschwister irgendwelche andere Schulen— auch Volksschulen— be-
suchen, haben Anspruch auf Ermässigung des Schulgeldes. Fachschulen u. dgl. können nur berücksichtigt werden, wenn die Schüler während des ganzen Jahres mindestens 18 Wochen- stunden Unterricht erhalten. Es liegt im Interesse der Eltern, die entsprechenden Bescheini- gungen der Schulvorstände sich schon in den Osterferien zu verschaffen und sofort bei Beginn des Schuljahres vorzulegen, damit die Direktion das Schulgeld richtig ansetzen kann.
Das Schulgeld ist bis zum Ende jedes Monats bei dem Rechner der Aufbauschulkasse persönlich oder durch Ueberweisung(Postscheckkonto Ludwigshafen 7141 und Bankkonto Kreis- sparkasse, Alzey) zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat laut Verfügung des Landes- amts für das Bildungswesen sofort nach Ablauf des Fälligkeitsmonats Mahnung und eventuelle Einleitung des Beitreibungsverfahrens zu erfolgen. Auf Versprechungen der Schuldner dürfen sich die Rechner nicht einlassen. In Notfällen ist bei der Direktion ein Stundungsgesuch ein-


