Jahrgang 
1927
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zureichen, jedoch so zeitig, dass möglichst bis zum Ablauf der Mahnfrist darüber entschieden werden kann. Das Kostgeld ist in monatlichen Raten, deren Höhe den Schülern jeweils bekannt gegeben wird, voraus zu entrichten. Pünktliche Einhaltung der Zahlungstermine ist auch hier unbedingt erforderlich, andernfalls kann Verköstigung nicht weiter gewährt werden. Postsen- dungen von Schul- oder Kostgeld bitten wir nicht an die Aufbauschule oder die Direktion, sondern an die Aufbauschulkasse zu richten. Die Miete für Wohnung im Schülerheim von 30 Mark jährlich wird in zwei Zielen erhoben. Jeder Schüler ist zur Führung und Vorlegung eines Quittungsbuches für die Kost- und Mietkasse verpflichtet.

Alle Schüler müssen mit Turnschuhen versehen sein. Ueber die anzuschaffenden Bücher und Hefte ist den Klassen vor den Osterferien Mitteilung gemacht worden.

Es empfiehlt sich, dass die Eltern sich im Laufe des Schuljahres, aber nicht erst knapp vor der Versetzung, nach den Leistungen und dem Betragen ihrer Söhne erkundigen. Um Fehlgänge zu vermeiden, bitten wir solche Besuche einige Tage vorher dem betreffenden Fachlehrer, Klassenführer oder dem Direktor anzumelden.

Auswärtige Schüler haben vor der Wahl einer Wohnung in der Stadt die Genehmigung des Direktors einzuholen.

Jede Versäumnis von Lehrstunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten ausser in beglaubigten Notfällen oder infolge unvermeidlicher Hindernisse ist strafbar, wenn nicht vorher bei dem Direktor oder dem Klassenführer Urlaub eingeholt ist. Muss ein Schüler wegen Erkrankung länger als einen Tag fehlen, so ist der Schule alsbald Mitteilung zu machen. Von den nicht im Elternhaus wohnenden Schülern kann Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.

Mit Beginn des neuen Schuljahres sollen nach einer Verfügung des Landesamts sämt- liche Schüler gegen Unfälle beim Schulbesuch versichert sein. Die Beiträge betragen für jeden Bewohner des Schülerheims jährlich 1,20 RMk., für die übrigen Schüler 0,70 RMk.

Wir empfehlen den Eltern, die Geldausgaben ihrer Söhne zu überwachen. Wo Be- gleichung des Schul- und Kostgeldes sowie der Bücherrechnungen und dgl. nicht durch Ueber- weisung stattfindet, bitten wir die Eltern, sich die Schulgeldzettel, die Kost- und Mietgeld- Quittungsbücher und andere quittierte Rechnungen vorlegen zu lassen, im Zweifelsfalle aber bei der Schule anzufragen, ob durch sie irgendwelche Sonderausgaben erwachsen sind. Wir raten dringend, etwaiges Taschengeld der Schüler nicht zu reichlich zu bemessen, da es gerade die auswärtigen Schüler zu Verschwendungen und Unfug verleitet.

Alzey, im März 1927.

Die Direktion der Aufbauschule:

Dr. Streuber, Oberstudiendirektor.