Jahrgang 
1927
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schule untergebracht ist, nur für den Lehrerberuf, sondern für jedes Studium und jeden Beruf vorbereitet, die eine mit der Reifeprüfung abgeschlossene höhere Schulbildung voraussetzen.

Jenen begabten Kindern den Aufstieg zu ermöglichen, denen dies aus örtlichen oder häuslichen Gründen bei der seitherigen Schulorganisation nicht möglich war, ist, wie es in der preussischen Denkschrift über die Aufbauschule heisst,für das Volksganze gerade in unserer Gegenwart von zwingender kulturpolitischer Notwendigkeit.

Um den Aufstieg der Begabten von geldlichen Hemmungen möglichst frei zu machen, gewährt die Aufbauschule tüchtigen Schülern auch finanzielle Vorteile. Das Schulgeld beträgt wie in den anderen höheren Schulen z. Zt. monatlich 17.50 RM. und ermässigt sich je nach der Zahl der Geschwister, die andere Schulen, auch die Volksschule, besuchen, bis zu 4 RM. Doch ist die Befreiung vom Schulgeld nicht wie in den anderen höheren Lehranstalten auf 10 v. H. der Schülerzahl beschränkt, sondern Bedürftigkeit vorausgesetzt lediglich von gutem Betragen und den Leistungen abhängig. Alle Schüler, die nicht täglich mit der Bahn oder dem Rad nach Hause fahren können, erhalten ihre volle Verpflegung für jährlich etwa 270 RM. aus der Anstaltsküche. Bedürftige hessische Schüler, die sich die Durchschnittsnote II(Gut) erarbeiten, können sogar von diesem Kostgeld befreit werden. Ein Teil der Schüler, vor allem die jüngeren, können gegen eine Jahresmiete von nur 30 RM. im Schülerheim wohnen. Die anderen erhalten preiswerte Unterkunft bei Familien in der Stadt. Bei all der Förderung, die die Aufbauschule gerade den begabten Kindern der minderbemittelten Kreise zuteil werden lassen will, wäre es sehr zu bedauern, wenn die Entwicklung einträte, dass nur diese ihre Kinder in die Aufbauschule schickten, während die Wohlhabenderen unter allen Umständen die neunstufigen höheren Lehranstalten vorzögen. Dem wirkungsvoll zu begegnen durch strenge Auslese und den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit, wird eine der ernstesten Aufgaben der neuen Schulart sein, ebenso wie auch dem Staat hieraus die Verpflichtung erwächst, die Aufbauschulen durch die Ausstattung der Lehrsäle und Wohnräume, durch die Stellung von Lehrmitteln und Spielplätzen, wie sie für die geistige und körperliche Förderung der Jugend notwendig sind, und nicht zuletzt durch Zusammensetzung und Erhaltung eines wissenschaftlich wie pädagogisch tüchtigen, nicht unter Ueberbürdung leidenden Lehrkörpers in höchstem Masse leistungsfähig zu machen.

Die Lehrer der Volksschule werden den Gedanken der Aufbauschule fördern helfen können, indem sie Jahr für Jahr die Eltern über das Wesen und die Vorteile der neuen Schulart aufklären, indem sie vor allem aber aıuch dafür Sorge tragen, dass nicht Kinder schon mit Ende des 4. Schuljahres die Volksschule verlassen, die noch gar nicht reif sind für die höhere Schule, die aber in 34 Jahren sich noch derart gut weiter entwickeln können, dass sie recht brauchbare Aufbauschüler werden. Und andererseits werden die Lehrer der Volksschule auch das Opfer bringen müssen, dass begabte Schüler, deren hervorragende geistige Fähigkeiten erst in einem akademischen Studium voll zur Ausnutzung gelangen, nicht länger in der Volksschule, auch nicht in Begabtenklassen mit erweiterten Lehrzielen, festge- halten, sondern mit Ende des 7. Volksschuljahres der Aufbauschule zugeführt werden. Gerade den Lehrern der Volksschule fällt die verantwortungsvolle Aufgabe zu, den Aufbauschulen wertvolle Kräfte zu erhalten, zu schulen und rechtzeitig zuzuführen, und zwar aus allen Kreisen unseres Volkes.

Würde die Aufbauschule zu einer Art Armenschule, dann würde sie, die ihre Entstehung mit der Idee der Einheitsschule verdankt, gerade für diesen Gedanken zu einer Gefahr werden, indem sie, statt soziale Gegensätze überbrücken zu helfen, neue Absonderungen und Spaltungen zur Folge hätte.

Aufbauschulen gibt es nicht etwa nur in Hessen. In Preussen bestehen z. Zt. 66 An- stalten der Art, ausserdem gibt es dort noch 46 Aufbauklassen, die noch nicht als höhere Lehranstalten anerkannt sind.) Sachsen hat 23, Thüringen 15, Oldenburg 2, Braunchweig 2, Hamburg 4, Bremen 3 Aufbauschulen, Anhalt und Mecklenburg-Schwerin je eine. Hessen hat 4 Aufbauschulen, 1 für Mädchen in Darmstadt, 3 für Knaben in Alzey, Bensheim und Friedberg. Süddeutschland verhält sich gegen den Gedanken der Aufbauschule noch mehr oder weniger ablehnend, und zwar Bayern vollständig, Württemberg und Baden abwartend. In Württemberg sind höhere Handelsschulen mit einem 2jährigen Kursus(O III, U II) zu einer Art von Aufbauschulen erweitert worden; in Baden gibt es 2 Aufbau-Realschulen, die mit

1) Vgl. die Zeitschrift des Thüringer Philologen-VerbandesThüringens Höhere Schule, 3. Jahrg.(1927), Nr. 1.