Jahrgang 
1908
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in einem Klaſſenraum verbunden ſind, bewahrt werden. Ich bin gern bereit, dabei zu helfen. Übrigens will ich bei der Feſtſtellung des neuen Stundenplans darauf bedacht ſein, daß auch die Schüler der oberen Klaſſen möglichſt früh in ihre Wohnarte zurückkehren können.

3. Alkohol und Nikatin wirken beſonders während der Entwicklungsjahre lähmend und ſchwächend. Es kann deshalb nicht zweifelhaft ſein, welche Stellung in dieſer Hinſicht die Eltern und Erzieher einzunehmen haben. Es liegt uns ferne, die häusliche Erziehung anders als durch wohlgemeinten Rat beeinfluſſen zu wollen. Doch muß vonſeiten einer ſechsſtufigen Anſtalt auch gegen ältere Schüler mit der ſchärfſten Strafe vorgegangen werden, wenn ſie an öffentlichen Orten rauchen oder ohne Begleitung der Eltern oder deren Stell⸗ vertreter alkoholiſche Getränke genießen.

4. Mit Zuſtimmung des Provinzial-⸗Schulkollegiums werden diejenigen Schüler, die an den drei Viehmarkttagen ſich nach 8 Uhr abends ohne die Eltern oder deren Stellvertreter außerhalb ihrer Wohnung aufhalten, ſtreng beſtraft. Dieſe Verordnung gilt auch dann, wenn der Viehmarkt in die Ferien fällt.

5. Wenn den Schülern verboten wurde, im Winterhalbjahr bis zum 1. März ohne be⸗ ſondern Auftrag der Eltern oder deren Stellvertreter ſich nach 6 Uhr abends aus der Wohnung zu entfernen, ſo geſchah dies, um die häusliche Erziehung zu erleichtern. Einige aber haben ihren Söhnen Generalvollmacht erteilt und dadurch für ſich das Verbot aufgehoben. Sollte dieſes Vorgehen auch weiterhin beobachtet werden, ſo wird, wenn ein gewiſſes Maß erreicht iſt, das Verbot aufgehoben; den daraus erwachſenden Schaden aber werden die Eltern ſelbſt zu tragen haben.

6. Die Sprechſtunden der Lehrer werden am Schwarzen Brett bekannt gemacht.

Wird eine eingehende Beratung mit dem Direktor oder Ordinarius gewünſcht, ſo iſt es ratſam, Zeit und Zweck des Beſuches mindeſtens einen Tag vorher anzumelden, damit durch Nachfragen bei den einzelnen Fachlehrern eine ſichere Grundlage für die Unterredung ge⸗ wonnen werden kann. Es empfiehlt ſich, möglichſt frühzeitig mit den Lehrern in Verbindung zu treten. In den letzten Wochen vor Iahresſchluß, in denen die Lehrer auch durch andere Berufsgeſchäfte meiſt überlaſtet ſind, iſt eine Beſprechung faſt immer zwecklos, da das Er⸗ gebnis der Jahresarbeit nicht mehr geändert werden kann.

Das Schuljahr ſchloß Sonnabend, den 11. April, mit der Entlaſſung der abgehenden Schüler.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 28. April, 8 Uhr. Die Aufnahmeprüfung findet ſtatt Montag, den 27. April, von 9 Uhr ab. Gleichzeitig wird den ortsanweſenden Schülern der Stundenplan mitgeteilt.

Alle Aufzunehmenden haben den Tauf⸗ oder Geburtsſchein, ein Zeugnis ihrer bisherigen Lehrer oder ein Abgangszeugnis der bisher beſuchten Lehranſtalt und den Impfſchein vorzu⸗ legen.

Geprüft werden alle, die nicht ein Abgangszeugnis einer gleichartigen höheren Lehran⸗ ſtalt vorlegen können. Zur Prüfung ſind Feder und Papier mitzubringen.