Jahrgang 
1908
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Bei Wahl der Wohnung und der Koſthäuſer bedürfen die auswärtigen Schüler der vor⸗ herigen Einwilligung des Direktors.

Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volksſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deutſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler in deut⸗ ſcher und lateiniſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Das Schulgeld beträgt für VI und V nur 80, IV und U III 100, für O III und U II 120 Mark, das im erſten Vierteljahr zu zahlende Aufnahmegeld 3 Mark.

Solchen Schülern, die der Unterſtützung bedürftig und würdig ſind, kann das Schulgeld ganz oder teilweiſe erlaſſen werden. Die Geſuche ſind vor Anfang des Schuljahrs an das Kuratorium der Anſtalt zu richten. Der Schulgelderlaß wird immer nur für 1 Jahr be⸗ willigt und bleibt innerhalb desſelben nur ſolange in Kraft, als die Vorausſetzungen der Vergünſtigung vorhanden ſind.

Ferien:

Oſtern: Sonnabend, den 11. April Dienstag, den 28. April 08. Pfingſten: Freitag, den 5. Juni(m. unverk. U.) Donnerstag, den 11 Juni. Sommer: Freitag, den 10. Juli(m. unverk. U.) Dienstag, den 11. Auguſt. Herbſt: Sonnabend, den 26. September Dienstag, den 13. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember(mittags) Dienstag, den 7. Januar 09. Oſtern 1909: Sonnabend, den 3. April Dienstag, den 20. April.

28. Mai und 18. November 08, 6. März 09.

Der Direktor des Realprogymnaſiums: Dr. Adolf Menk.