Jahrgang 
1895
Einzelbild herunterladen

11

ſemeſters bis ungefähr zum 20. November, ſowie ungefähr vom 15. Februar bis zu den Oſterferien um 8 Uhr zu beginnen. In der Zwiſchenzeit iſt er auf die Dauer von 3 ½ Stunden zu beſchränken und um 8 ½ Uhr zu beginnen. Für die unteren Klaſſen kann der Anfang auf 9 Uhr feſtgeſetzt werden, muß aber um 12 Uhr ſchließen. Der Nachmittagsunterricht fällt von 24 Uhr.

Caſſel, 31. März 1894. Beauftragung des wiſſenſch. Hülfslehrers Dietz mit der Vertretung des zu einer Swöchigen militäriſchen Üübung einberufenen Dr. Menk.

Berlin, 7. April 1894. Die ſeminariſtiſch gebildeten Lehrer an höheren Schulen erhalten die Amts⸗ bezeichnung:Lehrer am Gymnaſium bezw. Realgymnaſium ꝛc.

Caſſel, 10. April 1894. Beſtätigung des wiſſenſch. Hülfslehrers Kunze als Vertreter der 4. ordent⸗ lichen Lehrerſtelle.

Caſſel, 24. April 1894. Es wurden 4 Exempl. der Feſturkunde über die Einweihung der neuen Schloßkirche zu Wittenberg überwieſen, um ſie an würdige evangeliſche Schüler als Geſchenk zu geben.

Caſſel, den 26. April 1894. Es wird ein Erlaß des Herrn Unterrichts⸗Miniſters inhaltlich mit⸗ geteilt, wonach im Hinblick auf das allgemeine Lehrziel des evangeliſchen Religions⸗ unterrichtes,die Jugend in Gottes Wort zu erziehen und ſie zu befähigen, daß ſie dereinſt durch Bekenntnis und Wandel und namentlich auch durch lebendige Beteiligung am kirchlichen Gemeindeleben ein wirkſames Beiſpiel gebe, für die Unterſcheidungs⸗ lehren nicht ein beſtimmter Katechismus allgemein verbindlich ſein könne. Die Lehre von der Taufe und dem Abendmahl braucht nicht, wenn die örtlichen Verhältniſſe dies erheiſchen, nach dem 4. und 5. Hauptſtück des lutheriſchen Katechismus, ſondern kann auf Grund des Bibelwerkes behandelt werden.

Caſſel, 10. Mai 1894. Der 3. Jahrgang des Jahrbuchs für Jugend und Volksſpiele von E. von Schenkendorff und Dr. Schmidt wurden der Bibliothek als Geſchenk überwieſen.

Berlin, 13. Sept. 1894. Die 300 jährige Wiederkehr des Geburtstages Guſtav⸗Adolfs und die Bedeutung dieſes Gedenktages wird in Erinnerung gebracht.

Caſſel, 23. Oktober 1894. Mitteilung eines Allerhöchſten Erlaſſes vom 25. September, wonach beſtimmt wird, daß bei den höheren Unterrichtsanſtalten der Fürſtentümer Waldeck und Pyrmont 1) die Leiter die AmtsbezeichnungDirektor, 2) die wiſſenſchaftlichen Lehrer die AmtsbezeichnungOberlehrer führen und daß ferner einem Teil der letzte⸗ ren bis zu einem Dritteil der Geſamtſumme der CharakterProfeſſor verliehen werden kann. Die Ernennung bezw. Beſtätigung der Leiter der Anſtalten bleibt Sr. Majeſtät dem Könige von Preußen vorbehalten. Die Ernennung bezw. Beſtätigung der Pro⸗ feſſoren ſteht dem Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten zu; die Ernennung bezw. Beſtätigung der Oberlehrer erfolgt durch das zuſtändige Prov.⸗Schulkollegium.

In einer gleichzeitig mitgeteilten miniſteriellen Verfügung wird beſtimmt, daß in Bezug auf die Verleihung des Profeſſorprädikates das Gymnaſium zu Corbach und das Realprogymnaſium zu Arolſen eine Gemeinſchaft bilden, und daß im übrigen die für Preußen erlaſſenen Vorſchriften ſinngemäß zur Anwendung kommen ſollen.

Caſſel, 16. Januar 1895. Mitteilung eines Miniſterial⸗Erlaſſes vom 5. Januar, die Mittel zur